In Bremen müssen Schottergärten bis Ende des Jahres verschwinden. Der Umweltverband gibt nun Ratschläge zur Umgestaltung. Ziel ist es, Lebensräume für Flora und Fauna zu schaffen.
In Bremen müssen Schottergärten bis Ende des Jahres verschwinden. Der Umweltverband gibt nun Ratschläge zur Umgestaltung. Ziel ist es, Lebensräume für Flora und Fauna zu schaffen.
In Bremen gehören Schottergärten schon bald der Vergangenheit an (Archivbild). Annette Riedl/dpa
Schottergärten und versiegelte Freiflächen sollten nach Ansicht des BUND Bremen möglichst verschwinden. Der Umweltverband appelliert an Hausbesitzer und Unternehmen, unbebaute Flächen nicht mit Steinen, Kies oder Pflaster zu bedecken, sondern zu begrünen. Der Verband schlägt vor, diese Flächen als Lebensraum für Blumen und Insekten anzulegen.
"In den Schottergärten wächst nichts mehr. Kaum ein Tier findet Unterschlupf. Gartenboden und jegliches Bodenleben werden durch dicke Steinschichten und häufig sogar Unkrautvlies abgedeckt. Regenwasser kann oft nicht mehr versickern", erläutert Katharina Fuchs vom BUND.
Alles, nur kein SchotterFuchs ist für den Bereich Stadtnatur zuständig und wirbt für eine naturnahe Gestaltung von Gärten und Freiflächen. "Mit Stauden, Sträuchern, Totholz, Wasserstellen oder kleinen Lesesteinhaufen schafft man Lebensraum für Insekten, Vögel, Reptilien oder Amphibien", erklärt Fuchs. Auch ein blütenreicher Rasen könne ökologisch wertvoll sein, wenn Standort und Boden dafür geeignet sind.
Kritisch sieht der Verband auch den Ressourcenverbrauch. Das Material für Schottergärten werde häufig aus China oder Indien transportiert, was dem Klima schade.
Wer einen Schottergarten umgestalten will, dem rät der BUND, vor allem das darunterliegende Vlies zu entfernen. Nur so könne Regenwasser wieder im Boden versickern. Anschließend müsse der Untergrund aufgelockert und bei Bedarf mit Mutterboden verbessert werden. Der vorhandene Schotter könne zum Teil weiterverwendet werden. Der Verband verweist zudem darauf, dass strukturreiche Flächen nicht nur ökologisch wertvoller, sondern oft auch pflegeleichter seien als ihr Ruf es suggeriert.
In Bremen bereits GesetzIn Bremen ist die Anlage solcher Flächen inzwischen auch rechtlich untersagt. Nach dem Ortsgesetz über die Begrünung von Freiflächen und Flachdachflächen dürfen unbebaute Grundstücksteile nicht versiegelt werden, sondern müssen begrünt oder bepflanzt sein. Das gilt auch für Schottergärten. Bestehende Flächen müssen bis zum 31. Dezember 2026 zurückgebaut werden. Nach Angaben des BUND betrifft das nicht nur Privatgrundstücke, sondern ebenso Freiflächen auf Firmengeländen.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des BUND Bremen. Zudem läuft noch bis zum 31. Oktober der Wettbewerb "Bremen pflastert ab!" der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Henrike Müller (Grüne). Ziel ist es, versiegelte Flächen aufzubrechen und Raum für Pflanzen und Tiere zu schaffen.
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