Die BaFin warnt vor einer gefährlichen Betrugsmasche auf WhatsApp. Mit lukrativen Anlage-Angeboten werden Nutzer in die Falle gelockt.
Die BaFin warnt vor einer gefährlichen Betrugsmasche auf WhatsApp. Mit lukrativen Anlage-Angeboten werden Nutzer in die Falle gelockt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einem Betrugsnetzwerk, das den Namen des deutschen Brokers justTRADE (Sutor Bank) missbraucht, um Anleger hereinzulegen. Über WhatsApp-Gruppen und gefälschte Apps werden angebliche Finanz- und Kryptoinvestitionen angeboten, die nichts mit dem seriösen Broker oder der Sutor Bank zu tun haben.
Im Mittelpunkt der Masche stehen WhatsApp-Gruppen wie „VIP justTRADE“, in denen falsche Experten wie „Tobias Albrecht“ und „Lieselotte Thalheim“ Vertrauen bei potenziellen Opfern schaffen sollen. Diese Personen existieren nicht und sind Teil eines groß angelegten Betrugs, wie die Plattform Anwalt.de bestätigt.
Kriminelle bringen ihre Opfer dazu, vermeintlich lukrative Geschäfte über die Website h5.ecoinf(.)vip oder gefälschte Apps abzuwickeln. Die betrügerischen Apps simulieren die Oberfläche echter Finanzdienstleister und zeigen erfundene Kontostände sowie fiktive Transaktionen an – das investierte Geld landet direkt bei den Tätern.
Die Betrüger setzen auf eine perfide Strategie: Unter dem Deckmantel von angeblich profitablen Programmen wie „GreenTech Invest“ versprechen sie hohe Renditen, um Anleger zu immer höheren Einzahlungen zu bewegen. Zu Beginn zahlen sie kleine Gewinne aus, um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen. Sobald größere Summen überwiesen wurden, brechen sie den Kontakt ab und behalten das Geld. Dieses Vorgehen ist unter Fachleuten als „Pig Butchering“ bekannt.
Ein weiteres Risiko stellt der sogenannte „Recovery Scam“ dar. Dabei fordern die Täter zusätzliche Zahlungen für angeblich anfallende Steuern oder technische Probleme. Die Argumente wirken glaubwürdig, sind jedoch frei erfunden. Betroffenen wird dringend geraten, auf solche Forderungen nicht einzugehen – keine seriöse Bank verlangt Steuerzahlungen per Kryptowährung über WhatsApp-Nachrichten.
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Neben dem finanziellen Schaden können Opfer dieser Betrugsmasche auch rechtliche Konsequenzen drohen. Wer in den WhatsApp-Gruppen Geld von anderen Teilnehmern entgegennimmt und weiterleitet, könnte sich der leichtfertigen Geldwäsche (§ 261 StGB) schuldig machen. Denn solche Teilnehmer werden oft unwissentlich zu sogenannten „Finanzagenten“ der Betrüger gemacht.
Experten raten Betroffenen, schnell zu handeln und alle verfügbaren Beweise wie Chatverläufe und Transaktionsdetails zu sichern. Eine einfache Strafanzeige reicht meist nicht aus, um das verlorene Geld zurückzuholen. Deshalb sollten Geschädigte spezialisierte IT-Forensiker oder Anwälte konsultieren, die die gestohlenen Kryptowährungen auf der Blockchain nachverfolgen und gegebenenfalls eine Sperrung der Assets beantragen können.
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Um sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen, empfiehlt die BaFin folgende Schritte:
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