Das eigene Auto verkauft und sofort teuer zurückgemietet: Wer schnell Bargeld braucht, unterschreibt oft Verträge, die den Marktwert des Wagens um 50 Prozent unterschreiten. Vor dem OLG Stuttgart steht nun zur Debatte, ob ein solches Geschäftsmodell als sittenwidriger Wucher gilt oder schlicht von der Vertragsfreiheit gedeckt ist.
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