Ein Klick, der Neuwagen geliefert, doch nach 16 Tagen folgt die Reue. Während die Widerrufsbelehrung im Vertrag vage bleibt und die Kosten für den Rücktransport fehlen, stellt sich die Frage nach dem ewigen Widerrufsrecht. Ob lückenhafte Angaben zum Rückversand tatsächlich ausreichen, um die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist auszuhebeln, klärt nun das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs.
Zum vorliegenden [...]
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