Elf Monate elektrisch unterwegs, plötzlich soll der Kaufvertrag platzen, weil digitale Assistenzsysteme am Tesla streiken und die Widerrufsbelehrung im Kleingedruckten angeblich lückenhaft war. Das Oberlandesgericht Bamberg klärt nun, ob Softwaremängel zum Rücktritt berechtigen und ob ein fehlender Halbsatz im Vertrag den Widerruf auch nach einem Jahr noch ermöglicht.
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