Glänzender Lack beim Mercedes A200, kurz darauf ein massiver Motorschaden. Der Käufer verlangt sein Geld zurück, doch der Händler verweist auf eine knappe Notiz über Mängel im Vertrag. Das OLG Schleswig-Holstein muss nun klären, ob ein simpler schriftlicher Zusatz ausreicht oder ob gravierende Mängel deutlich auffälliger dokumentiert sein müssen.
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Das Wichtigste im [...]
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