Die Abbuchung steigt, das Abo bleibt gleich. Viele Abonnenten zahlen bereits stillschweigend höhere Beträge. Doch für monatlich kündbare Streaming-Verträge reicht das nicht, entschied das Kammergericht Berlin: Es fehlte ein berechtigtes Interesse – und die spiegelbildliche Pflicht zur Preissenkung, die in den AGB nicht vorgesehen war.
Zum vorliegenden Urteilstext springen:
Das Wichtigste im Überblick [...]
Тональность 0
Информативность 0
www.ra-kotz.de