70.000 Karten verkauft, dann fällt das Festival aus. Der Veranstalter bietet einen neuen Termin an – doch wer sein Geld zurückwill, bekommt nichts. Eine extra für Pandemie-Zeiten entworfene AGB-Klausel sollte das Rücktrittsrecht aushebeln. Das Landgericht Hamburg musste nun klären: Ist das rechtens, oder haben Ticketkäufer Anspruch auf sofortige Erstattung?
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