Der Waggon steht bereit, die Reiselaune auch – doch der Zug rollt nie los. Der Reiseveranstalter streicht Bahnfahrt und Stadtbesuch und beruft sich auf nur 2 Prozent Routenänderung.
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Das Wichtigste im Überblick
Das Gericht sprach dem Kläger den vollen Reisepreis zu, weil wichtige Programmpunkte ausfielen.
Die Beklagte muss 2.780 Euro und 367,23 Euro Anwaltskosten zahlen. [...]
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