Anzahlung geleistet, vier Monate vor der Ostsee-Kreuzfahrt storniert. Der Veranstalter behält das Geld, weil er die Reise später selbst absagte. Doch der Bundesgerichtshof zweifelt am maßgeblichen Zeitpunkt der Unzumutbarkeit.
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Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat
Datum: 28.01.2025
Aktenzeichen: X ZR 3/22
Verfahren: Revision, [...]
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