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Reisekostenerstattung für Beamte: Anspruch bei Hotelstornierung durch Dritte

Дата публикации: 04-06-2026 16:59:08

Sie buchen, das Portal storniert – und die Hotelrechnung bleibt. Doch Ihr Dienstherr will die Reisekosten nicht übernehmen, weil das Zimmer nie bezogen wurde. Vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geht es nun um die Frage: Wer zahlt?
Zum vorliegenden Urteilstext springen:
Das Wichtigste im Überblick
Hamburg musste einer Beamtin 216,78 Euro Reisekosten zahlen; ihr Verhalten war nicht grob fahrlässig.
Das Gericht [...]

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