Stundenlang im Flieger, draußen Schnee und Eis. Die Airline sagt: höhere Gewalt, keine Entschädigung. Enteisung ist doch ein Wetter-Risiko, oder etwa nicht? Wenn Sie das nächste Mal in Minneapolis festsitzen und die einen auf Wintersturm machen – zählt das wirklich noch?
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Das Wichtigste im Überblick
BGH: Enteisung zählt meist zum normalen Flugbetrieb und stoppt keine Ausgleichszahlung. [...]
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