Hunderttausende Autofahrer erhalten derzeit Post vom Kraftfahrt-Bundesamt. COMPUTER BILD erklärt, warum der Brief echt ist und worauf Sie achten müssen.
Autofahrer aufgepasst: Cyberkriminelle könnten Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamts imitieren und auf Phishing-Seiten locken.
Foto: Olena Malik/GettyImages
Hunderttausende Autofahrer erhalten derzeit Post vom Kraftfahrt-Bundesamt. COMPUTER BILD erklärt, warum der Brief echt ist und worauf Sie achten müssen.
Ein Brief vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sorgt derzeit bei vielen Autofahrern für Verunsicherung. Ist das eine neue Betrugsmasche? Droht ein Bußgeld? Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist das Schreiben tatsächlich echt. Trotzdem sollten Empfänger genau hinschauen – denn Kriminelle missbrauchen immer wieder den Namen von Behörden.
Ab Mitte 2026 verschickt das Kraftfahrt-Bundesamt rund 200.000 Schreiben an zufällig ausgewählte Fahrzeughalter. Hintergrund ist die sogenannte
Fahrleistungserhebung 2026. Dabei möchte das Bundesverkehrsministerium herausfinden, wie viele Kilometer Autos in Deutschland tatsächlich zurücklegen. Die Ergebnisse sollen unter anderem bei der Verkehrsplanung helfen.
Die Teilnahme erfolgt ganz einfach: Wer ausgewählt wurde, soll den Kilometerstand seines Fahrzeugs an zwei festgelegten Tagen mitteilen. Das dauert laut Verbraucherzentrale nur wenige Minuten.
Das offizielle Schreiben zur Fahrleistungserhebung ist kein
Betrugsversuch. Dennoch rät die
Verbraucherzentraledazu, jeden Brief sorgfältig zu prüfen. Cyberkriminelle verschicken regelmäßig gefälschte Nachrichten im Namen von Behörden, um an persönliche Daten zu gelangen.
Einen echten KBA-Brief erkennen Sie unter anderem daran, dass:
Besonders wichtig: Tippen Sie die Internetadresse im Zweifel selbst in den Browser ein, statt einem Link oder QR-Code blind zu folgen. Betrüger registrieren häufig ähnlich aussehende Domains, um Opfer auf gefälschte Webseiten zu locken.
Nein. Die Teilnahme an der Fahrleistungserhebung ist freiwillig. Wer den Fragebogen nicht ausfüllen möchte, muss keine Konsequenzen befürchten. Weder Bußgelder noch Mahnungen drohen.
Viele Autofahrer befürchten, dass ihre Kilometerstände an Versicherungen oder Behörden weitergegeben werden. Laut Verbraucherzentrale ist das nicht der Fall. Die Daten werden ausschließlich für die statistische Auswertung verwendet und personenbezogene Informationen werden nach Abschluss der Erhebung gelöscht.
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