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Erbschaftsteuer: Geerbtes Haus steuerlich höher bewertet

Дата публикации: 02-10-2026 13:37:00

Bei einer geerbten Immobilie können Steuerwert und Marktwert weit auseinanderliegen. Ein Gutachten kann die Steuerlast für Erben deutlich reduzieren.

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Das Finanzamt bewertet Immobilien nach pauschalen Verfahren. Bei alten oder sanierungsbedürftigen Häusern kann der Steuerwert deshalb deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegen.

Bei geerbten Immobilien liegt der steuerliche Wert häufig über dem, was am Markt zu erzielen wäre. Viele Erben Wissen gar nicht, dass die Feststellung des Finanzamts nicht einfach hingenommen werden muss. Wer es schafft den geringeren Wert nachzuweisen, zahlt weniger oder häufig gar keine Erbschaftsteuer. Geregelt ist der Weg dorthin in § 198 des Bewertungsgesetzes.

Julia Flemming ist zertifizierte Verkehrswertgutachterin und Immobilienmaklerin mit Schwerpunkt auf hochwertigen Wohnimmobilien. Sie ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.

Nehmen wir ein Reihen- oder Einfamilienhaus aus dem Jahr 1968, das eine Tochter von ihrer Mutter erbt. In meiner Berufspraxis ein typisches Beispiel. Im Keller steht leichte Feuchtigkeit, die Heizung stammt aus den 90ern und verfügt über einen Öl-Tank, die Fenster sind die originalen, und im Grundbuch ist das lebenslange Wohnrecht einer Angehörigen eingetragen. Das Finanzamt stellt den Grundbesitzwert auf 620.000 Euro fest, während das Haus in diesem Zustand am Markt etwa 460.000 Euro brächte. Auf die Differenz von 160.000 Euro zahlt die Erbin Erbschaftsteuer, obwohl dieser Betrag bei einem Verkauf nie bei ihr ankäme.

Warum Behörden bewusst anders rechnen

Das Finanzamt bewertet nach den §§ 179 und 182 bis 196 des BewG, und diese Verfahren sind bewusst pauschal gebaut, weil die Finanzverwaltung jedes Jahr Hunderttausende Fälle zu bewältigen hat. Gerechnet wird mit Bodenrichtwert, Baujahr, Fläche, durchschnittlichen Herstellungskosten und pauschalen Anpassungsfaktoren. Sanierungsstau, Wohnrecht (oder andere Rechte aus dem Grundbuch), der ungünstige Zuschnitt oder die vierspurige Straße vor der Haustür finden keine Berücksichtigung.

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Je stärker ein Objekt vom Durchschnitt abweicht, desto größer wird der Abstand zwischen festgestelltem und tatsächlichem Wert, und er fällt fast immer zugunsten des Finanzamts aus, da viele geerbte Immobilien einfach nicht mehr dem zeigemäßen Bestandsdurchschnitt entsprechen.

Die Steuerlast kann ins Fünfstellige gehen

Kinder können 400.000 Euro steuerfrei erben, bei Ehegatten sind es 500.000 Euro und bei Enkeln 200.000 Euro, während Geschwister, Nichten und Neffen mit 20.000 Euro auskommen müssen. Diese Beträge sind seit 2009 unverändert, während sich die Immobilienpreise in vielen Regionen mehr als verdoppelt haben, sodass inzwischen auch gewöhnliche Einfamilienhäuser darüber liegen.

In unserem Beispiel bleiben nach Abzug des Freibetrags 220.000 Euro steuerpflichtig, was bei einem Steuersatz von elf Prozent rund 24.200 Euro ergibt. Legt man den tatsächlichen Verkehrswert zugrunde, sind es 60.000 Euro und damit gut 4.200 Euro, weil der niedrigere Betrag zugleich in die nächstniedrigere Tarifstufe fällt.

Für Geschwister oder für Nichten und Neffen wiegt die Bewertungsfrage noch schwerer, weil dort nach Abzug der 20.000 Euro Steuersätze zwischen 20 und 30 Prozent greifen. Steuerfrei bliebe das Haus nur, wenn die Tochter unverzüglich selbst einzöge, zehn Jahre bliebe und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschritte, und fällig wird die Steuer ohnehin, gleich ob verkauft wird oder nicht.

Der Ausweg ist ein eigenes Gutachten

Was viele nicht wissen: Das Bewertungsgesetz erlaubt explizit den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. Wer diesen Nachweis führt, wird nach dem niedrigeren Wert besteuert. Als Beleg dient entweder ein Kaufpreis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag zustande gekommen ist (der aber häufig angegriffen wird, oder ein Gutachten von einem zertifizierten Sachverständigen für Verkehrswertermittlung. Dieser muss gemäß § 198 Abs. 2 BewG von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle als Sachverständiger zertifiziert sein (also z.B. auch DEKRA, TÜV oder Sprengnetter).

Gutachten nur mängelfrei möglich

Damit das Finanzamt es akzeptiert, darf es keine methodischen Mängel aufweisen und muss sich zudem an BauGB und der ImmoWertV halten. Andernfalls wird es verworfen, ohne dass die Behörde ein Gegengutachten vorlegen müsste. Nicht möglich sind daher Bewertungen von Maklern oder sogenannte „Kurzgutachten“, die sich zwar an den Gesetzen grob orientieren, sie jedoch nicht gänzlich anwenden. Werden diese Dinge berücksichtigt, sind die Finanzgerichte hier in der Regel auf der Seite des Steuerschuldners.

Besser ist sogar die Erbschaft pro-aktiv anzugehen und die Immobilie frühzeitig auf Basis eines Gutachtens an Familienmitglieder zu überschreiben, statt auf den Erbfall zu warten. Durch Eintragung verschiedener Rechte (zum Beispiel Wohnrecht für den Erblasser) kann der Wert der Immobilie zudem gesenkt werden, was etwaige Steuerzahlungen verringert oder gänzlich verhindert, während der bisherige Eigentümer weiter wohnen bleiben kann. Einzelheiten sollten hier stets mit einem Steuerberater geklärt werden.

Wann sich der Aufwand für Erben lohnt

Ein Gutachten kostet je nach Objekt meist zwischen 3.000 bis 4.000 Euro und kann auch bestätigen, dass die Behörde richtig lag, weshalb sich die Frage nur im Einzelfall beantworten lässt. Hier ist es gut vorab in die Beratung mit dem Gutachter zu gehen, da dieser die Bewertung objektiv vornehmen muss und keine Wünsche von Eigentümern berücksichtigen kann und darf.

Bei unsanierten Häusern, bei eingetragenen Wohn- oder Nießbrauchrechten und bei ungewöhnlichen Zuschnitten ist die Wahrscheinlichkeit allerdings hoch, dass der tatsächliche Wert deutlich unter dem festgestellten liegt. In unserem Beispiel stünden rund 20.000 Euro Steuerersparnis gegen die Kosten des Gutachtens. Über höhere Freibeträge wird derzeit diskutiert, beschlossen ist bislang nichts, sodass für jeden aktuellen Erbfall die heutigen Beträge gelten.

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Классификация: Недвижимость. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 9. Тональность: 0. Информативность: 10. Источник: rss.focus.de.