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BVerfG-Urteil zur Erbschaftsteuer: Verfassungsgericht prüft Privilegien für Superreiche

Дата публикации: 14-10-2026 05:18:00

Karlsruhe prüft die Erbschaftsteuer. Kippen die Ausnahmen für Multimillionäre? Was Unternehmer jetzt wissen müssen und wie Sie Ihr Vermögen sichern.

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Das Verfassungsgericht prüft die Erbschaftsteuer. Dem Mittelstand droht kaum Gefahr, doch extrem reiche Erben könnten ihre Privilegien verlieren. Ein Überblick.

Am 12. und 13. Oktober blickten Familienunternehmer gebannt nach Karlsruhe. Viele erhofften sich vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ein klares Signal: Entwarnung oder das sichere Ende der Steuerprivilegien. Am Montag: Bayerns Normenkontrollantrag 1 BvF 1/23; am Dienstag: Verfassungsbeschwerde des Privaterben 1 BvR 804/22.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth räumte diese Erwartungen gleich zu Beginn ab. Die Sorge um Existenzen und Arbeitsplätze sei verständlich. Die gleichmäßige Steuerbelastung berühre das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. Doch solche politischen Fragen spielen im Verfahren keine Rolle. Es geht allein um das Grundgesetz.

Der Vorsitzende ließ dennoch durchblicken, worum es dem Senat wirklich geht. Wo liegen die verfassungsrechtlichen Grenzen für die Verschonung riesiger Betriebsvermögen? Erfüllt die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes überhaupt noch ihren eigentlichen Zweck? Das Gericht trennt dabei messerscharf zwischen zwei Welten, die in der öffentlichen Debatte oft vermischt werden.

Christian Hansen ist Rechtsanwalt und Gründungspartner bei Steinpichler RAe in München. Er beschäftigt sich mit steuereffizienter internationaler Strukturierung von Vermögen und Unternehmen.

Die erste Welt: Aufatmen im Mittelstand

Die erste Welt ist der echte Mittelstand. Erben Sie hier begünstigtes Betriebsvermögen, winken Ihnen 85 Prozent Steuererlass. Führen Sie den Betrieb fünf bis sieben Jahre weiter und halten die Lohnsumme stabil, fällt die Steuer unter bestimmten Bedingungen sogar komplett weg. Das gilt bis zu einem Erwerb von 26 Millionen Euro, wobei frühere Schenkungen innerhalb von zehn Jahren mitzählen.

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Diese 26 Millionen markieren weder den Wert des gesamten Unternehmens noch die harte Trennlinie zwischen Mittelstand und Konzern. Es geht hier um Tausende Übertragungen pro Jahr. Der Handwerksbetrieb in vierter Generation, der Maschinenbauer oder der Hotelier profitieren. Ihr Vermögen steckt fest in Hallen, Maschinen und Arbeitsplätzen und liegt nicht flüssig auf einem Bankkonto. Für diese Gruppe deutet nach den ersten Verhandlungstagen wenig auf eine dramatische Verschärfung hin. Das Gericht kippte bisher nie die Verschonung betrieblichen Vermögens an sich, sondern immer nur ihre Auswüchse.

Die zweite Welt: Steuererlass im Milliardenbereich

Die zweite Welt ist die kleine Oberliga. Um sie dreht sich der Konflikt in Karlsruhe. Oberhalb von 26 Millionen Euro schmilzt der Verschonungsabschlag ab. Erben können stattdessen die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung beantragen. Wer die Steuer nicht aus seinem Privatvermögen zahlen kann, bekommt sie erlassen. Die Hälfte des sonstigen, nicht begünstigten Vermögens am Stichtag wird angerechnet. Ob das Unternehmen selbst die Steuer über einige Jahre tragen könnte, ist für die Prüfung völlig egal.

Das Statistische Bundesamt registrierte im vergangenen Jahr 34 solcher Fälle. Von knapp vier Milliarden Euro festgesetzter Steuer erließ der Fiskus rund 3,7 Milliarden Euro. Mehr als 90 Prozent der Steuerschuld verpufften. Dieses Erlassvolumen hat sich seit 2022 fast verdreifacht.

Solche Konstruktionen lassen sich nur schwer mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung verteidigen. Erben Sie Wertpapiere und Immobilien für eine Viertelmillion Euro und sind die Freibeträge für Kinder und Ehegatten ausgeschöpft, zahlen Sie rund 20 Prozent Steuern. Erben der Oberliga landen nach vorliegenden Auswertungen im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Wer ein Unternehmen im dreistelligen Millionenbereich erbt und sein Privatvermögen bis zum Stichtag geschickt auslagert, zahlt fast nichts. Es fällt schwer zu glauben, dass dieser millionenschwere Steuererlass auch nur einen einzigen Arbeitsplatz rettet.

Die Argumente der Verbände bröckeln

Die Wirtschaftsverbände halten dagegen. Zieht man Steuern aus einem Unternehmen ab, fehlen Mittel für Investitionen und Beschäftigung. Das gilt auch bei gestreckten Zahlungen. Das Gericht zweifelt jedoch an der Grundlogik: Darf ein endgültiger Erlass wirklich nur vom Privatvermögen des Erben abhängen? In der Verhandlung lagen Alternativen wie längere Stundungen oder eine stille Beteiligung des Staates auf dem Tisch. Der Gesetzgeber hat solche Modelle bisher ignoriert.

Bereits 2014 warnte Karlsruhe den Gesetzgeber eindringlich: Je größer das verschonte Vermögen, desto enger der Spielraum. Berlin reagierte 2016 genau mit jener Bedarfsprüfung, die nun selbst auf der Kippe steht. Der Senat wird diese Konstruktion kaum unbeanstandet durchwinken.

Bayerns Sonderweg fällt durch

Die föderale Statik bleibt stabil. Bayern wollte die Zuständigkeit des Bundes für die Erbschaftsteuer komplett kippen. Kein anderes Bundesland schloss sich an. Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung traten dem Vorstoß scharf entgegen. Ein Erfolg für Bayern gilt als unwahrscheinlich. Für Unternehmerfamilien ist das positiv. Wo Länder Erbschaftsteuern regionalisieren, entsteht schnell ein Unterbietungswettbewerb. Das schafft kurzfristig Steueroasen, zerstört langfristig aber jede Planungssicherheit.

Berechtigt bleibt Bayerns Forderung nach höheren Freibeträgen. 400.000 Euro für ein Kind gelten seit 2009 unverändert. In vielen Regionen reicht diese Summe heute nicht einmal für ein kleines Reihenhaus.

Was Unternehmer jetzt tun müssen

Auch politisch wächst der Druck. Kurz vor der Verhandlung forderten über 100 Unternehmer in einem offenen Brief ein Ende der Ausnahmen für die ganz Großen. Diese Privilegien verzerren den Wettbewerb zulasten des echten Mittelstands. Die Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion schloss sich an: Leistung muss sich wieder mehr lohnen als Erben. Die geschlossene Front der Wirtschaftsverbände zeigt massive Risse.

Ein Urteil aus Karlsruhe wird für Anfang des kommenden Jahres erwartet. Wahrscheinlich setzt das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist von einem Jahr. Neues Recht gilt dann frühestens 2028. Bis dahin haben Sie Zeit, Ihre Nachfolge ohne Panik zu ordnen. Rechnen Sie Finanzierungsszenarien für den Ernstfall durch. Sichern Sie Übertragungen vertraglich ab, damit Sie diese bei einer geänderten Rechtslage rückgängig machen können.

Neue Regeln können rückwirkend auf den Tag der Urteilsverkündung angewendet werden

Wer in der Oberliga spielt, sollte nicht auf Bestandsschutz hoffen. Das Bundesverfassungsgericht erlaubte dem Gesetzgeber schon 2014, neue Regeln rückwirkend auf den Tag der Urteilsverkündung anzuwenden. So verhinderte Karlsruhe, dass clevere Erben die alten Lücken auf den letzten Drücker exzessiv ausnutzten.

Familienunternehmen schaden sich selbst, wenn sie jede Steuerlücke unkritisch verteidigen. Die Gesellschaft akzeptiert den Schutz von Betrieben und Arbeitsplätzen. Verwechseln Unternehmer dieses berechtigte Anliegen jedoch mit dem Schutz gigantischer Privatvermögen, verspielen sie ihre Glaubwürdigkeit.

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