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PKV und GKV: Was eine einheitliche Vergütung kosten würde

Дата публикации: 20-10-2026 04:35:00

Privatpatienten bringen Arztpraxen heute mehr Geld. Doch was passiert, wenn GKV und PKV künftig gleich vergüten?

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Privatpatienten bekommen oft schneller Termine. Der Grund liegt auch im Honorar. Doch einheitliche Preise würden an anderer Stelle Zusatzkosten verursachen.

Privatpatienten kommen häufig schneller zum Facharzt. In der politischen Diskussion ist die Erklärung dafür schnell gefunden: Ärzte verdienen an Privatversicherten mehr und vergeben ihnen deshalb bevorzugt Termine. Ganz falsch ist das nicht. Aber die Schlussfolgerung, man müsse lediglich die Honorare für gesetzlich und privat Versicherte angleichen, greift zu kurz.

Dieter Homburg berät seit über 25 Jahren Menschen zu privater Krankenversicherung und Risikoabsicherung – mit Schwerpunkt auf langfristiger Beitragsstabilität und Bezahlbarkeit. Er prüft für privat Versicherte kostenlos, ob bestehende PKV-Verträge bei gleichen Leistungen oft mehrere Tausend Euro pro Jahr günstiger gestaltet werden können, und unterstützt insbesondere junge Menschen dabei, eine langfristig stabile private Krankenversicherung zu finden. Er ist Autor des Bestsellers „Altersvorsorge für Dummies“ und Teil des Expertennetzwerks EXPERTS Circle.

Denn hinter der vermeintlichen Zweiklassenmedizin steckt auch eine ziemlich unbequeme Finanzierungsfrage: Was müsste ein Arzt künftig für eine Behandlung bekommen – das heutige GKV-Honorar oder das häufig höhere PKV-Honorar? Diese Frage entscheidet darüber, ob eine Vereinheitlichung Geld spart oder Milliarden zusätzlich kostet.

Zwei Patienten, zwei Abrechnungssysteme

Wer gesetzlich versichert ist, wird grundsätzlich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, kurz EBM, abgerechnet. Die Leistungen werden mit Punkten bewertet. Für 2026 beträgt der bundesweite Orientierungswert 12,7404 Cent je Punkt. Die Abrechnung läuft über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Beim Privatpatienten gilt dagegen grundsätzlich die Gebührenordnung für Ärzte, die GOÄ. Dort werden einzelne ärztliche Leistungen berechnet und mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Schon deshalb ist die häufig gestellte Frage „Was bekommt der Arzt für dieselbe Behandlung bei GKV und PKV?“ schwieriger zu beantworten, als sie klingt.

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Das Bundesgesundheitsministerium ließ EBM und GOÄ bereits systematisch vergleichen. Das Ergebnis zeigt vor allem: Die Systeme sind so unterschiedlich aufgebaut, dass einzelne Gebührenziffern nicht beliebig gegeneinander ausgetauscht werden können. Pauschalen auf der einen Seite stehen teilweise Einzelleistungen auf der anderen gegenüber. Der wirtschaftliche Unterschied ist trotzdem erheblich.

10,5 Prozent der Bevölkerung – 21,8 Prozent der Einnahmen

Eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV beziffert den sogenannten Mehrumsatz durch Privatversicherte im Jahr 2024 auf insgesamt 15,52 Milliarden Euro. Allein 8,76 Milliarden Euro davon entfielen auf die ambulant-ärztliche Versorgung.

Noch anschaulicher ist eine andere Zahl: Privatversicherte machten laut dieser Untersuchung nur rund 10,5 Prozent der Bevölkerung aus, sorgten in der ambulant-ärztlichen Versorgung aber für 21,8 Prozent der Einnahmen. Das Institut errechnet daraus einen Mehrumsatz von durchschnittlich 82.171 Euro je Arztpraxis und Jahr.

Eine Rechnung mit Vorbehalt

Wichtig ist dabei die Einordnung: Das WIP ist das wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung. Die Berechnung stammt also nicht von einer neutralen staatlichen Stelle.

Aber selbst wenn man über Methodik und genaue Höhe diskutiert, bleibt die grundsätzliche Frage bestehen: Was passiert mit der Finanzierung der Arztpraxen, wenn man diese Unterschiede beseitigt?

Einheitliche Honorare lösen ein Problem – und schaffen ein neues

Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat zuletzt eine einheitliche Vergütung für Kassen- und Privatpatienten als mögliche Alternative zur Bürgerversicherung ins Spiel gebracht. Die Versicherungen könnten getrennt bleiben, während vergleichbare ärztliche Leistungen unabhängig vom Versicherungsstatus gleich bezahlt würden.

Das klingt zunächst überzeugend. Wenn ein Patient finanziell nicht mehr attraktiver ist als der andere, sinkt auch der wirtschaftliche Anreiz, ihn bei der Terminvergabe vorzuziehen. Nur fehlt bei dieser Forderung eine entscheidende Zahl: Auf welchem Niveau sollen die Honorare vereinheitlicht werden?

Senkt man die Vergütung der Privatpatienten in Richtung GKV-Niveau, verlieren Arztpraxen einen Teil ihrer heutigen Einnahmen. Hebt man dagegen die Vergütung der gesetzlich Versicherten deutlich an, steigen die Ausgaben der Krankenkassen – und damit letztlich der Finanzierungsbedarf des GKV-Systems. Einheitliche Vergütung ist deshalb zunächst einmal eine Verteilungsentscheidung. Sie erzeugt nicht automatisch zusätzliches Geld.

Das GKV-System selbst setzt finanzielle Grenzen

Hinzu kommt ein zweites Problem. Die Vergütung gesetzlich Versicherter besteht nicht einfach aus „Arzt behandelt Patient und bekommt dafür Preis X“. Die Krankenkassen zahlen den Kassenärztlichen Vereinigungen Gesamtvergütungen; daneben gibt es extrabudgetär vergütete Leistungen und unterschiedliche Vergütungsmechanismen.

Wie stark diese Frage die Versorgung beeinflusst, zeigt die aktuelle Auseinandersetzung um die ambulante Finanzierung. Die KBV rechnet infolge der 2026 beschlossenen Sparmaßnahmen für das kommende Jahr mit rund 46 Millionen Behandlungsfällen, die nicht finanziert seien. Je nach Fachgruppe spricht sie von einem Minus von bis zu 23 Prozent. Diese Zahlen stammen allerdings von der Interessenvertretung der Vertragsärzte und müssen entsprechend eingeordnet werden.

Das macht den Widerspruch deutlich: Auf der einen Seite diskutieren wir darüber, wie wir mehr Patienten schneller zum Arzt bekommen. Auf der anderen Seite streiten Krankenkassen, Politik und Ärzteschaft darüber, wie viele zusätzliche Behandlungen überhaupt finanziert werden können.

Der Privatpatient ist nicht die Ursache des Ärztemangels

Natürlich kann man es als ungerecht empfinden, wenn der Versicherungsstatus die Wartezeit beeinflusst. Und selbstverständlich sollten dringende medizinische Fälle Vorrang vor der Frage haben, wie jemand versichert ist. Aber aus dieser berechtigten Kritik folgt nicht automatisch, dass die höhere Vergütung von Privatpatienten einfach abgeschafft werden kann.

Denn dieses Geld ist heute Teil der Finanzierung vieler Praxen. Wer den finanziellen Vorteil des Privatpatienten beseitigen möchte, muss deshalb beantworten, wer die dadurch entstehende Lücke schließt.

Die entscheidende Frage ist eine andere

Der Privatpatient kann nicht gleichzeitig weniger einbringen, der Kassenpatient nicht mehr kosten, der Arzt genauso viel verdienen und die Versorgung besser werden. Mindestens eine dieser Größen muss sich verändern. Genau darüber sollten wir sprechen.

Nicht nur darüber, ob zwei Patienten für dieselbe Behandlung unterschiedlich viel Geld bringen – sondern darüber, wie viel uns eine gute ambulante medizinische Versorgung insgesamt wert ist.

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