DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen setzt im Kampf gegen den Lehrkräftemangel zunehmend auf die Abordnung von Lehrkräften an andere Schulen. Inzwischen sind mehr als 10.000 Pädagoginnen und Pädagogen betroffen – Tendenz steigend. Die Landesregierung verteidigt die Umverteilung des vorhandenen Personals als Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit, Gewerkschaften kritisieren dagegen die zusätzlichen Belastungen und bezweifeln die langfristige Wirksamkeit. Dabei stellt sich […]
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DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen setzt im Kampf gegen den Lehrkräftemangel zunehmend auf die Abordnung von Lehrkräften an andere Schulen. Inzwischen sind mehr als 10.000 Pädagoginnen und Pädagogen betroffen – Tendenz steigend. Die Landesregierung verteidigt die Umverteilung des vorhandenen Personals als Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit, Gewerkschaften kritisieren dagegen die zusätzlichen Belastungen und bezweifeln die langfristige Wirksamkeit. Dabei stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wie vorübergehend kann eine Notmaßnahme sein, wenn der Lehrkräftemangel nach Einschätzung der Schulministerin noch Jahre anhalten wird?
Damen-Gambit. Karikatur: News4teachersDie Zahl der Abordnungen von Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen steigt seit Jahren. Nach Angaben des Schulministeriums waren im April 2026 insgesamt 10.158 Lehrkräfte von ihren Stammschulen an andere Standorte abgeordnet. Das berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf eine Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion. Noch Anfang Oktober 2023 liefen landesweit rund 8.130 Abordnungen, ein Jahr später waren es 9.310 und im Oktober 2025 bereits rund 9.640.
Abordnungen gehören zu einem Maßnahmenpaket, mit dem Schulministerin Dorothee Feller (CDU) seit 2023 auf den Lehrkräftemangel reagiert. Lehrkräfte von vergleichsweise gut versorgten Schulen werden vorübergehend an Standorte geschickt, an denen die Unterrichtsversorgung besonders schwierig ist. Die Landesregierung begründet das Vorgehen mit ihrem Auftrag, allen Kindern möglichst gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. „Die Landesregierung hat dafür zu sorgen, dass auch Kinder an Schulen mit Lehrkräftemangel die Chance auf gute Bildung haben“, erklärte ein Ministeriumssprecher gegenüber der Rheinischen Post.
Mit der Zahl der Abordnungen steigen auch die Ausgaben für die damit verbundenen Entschädigungen. Nach den vom Ministerium übermittelten Daten erhöhten sich die jährlichen Kosten für Trennungsentschädigungen und Umzugskostenvergütungen von rund 310.000 Euro im Jahr 2023 auf zuletzt etwa 1,45 Millionen Euro. Während die Zahl der laufenden Abordnungen zwischen Oktober 2023 und Oktober 2025 um knapp 19 Prozent zunahm, stiegen die entsprechenden Ausgaben auf mehr als das Vierfache. Das Ministerium verweist unter anderem auf erhöhte Erstattungssätze, ohne den Kostenanstieg im Einzelnen aufzuschlüsseln.
„Feste Lehrkräfte, die eine Klasse über Jahre begleiten, statt jedes Schuljahr neue Notlösungen!“Die FDP sieht in der Entwicklung einen Beleg dafür, dass die bisherige Personalpolitik an ihre Grenzen stößt. „Die Zahl der Abordnungen ist seit 2023 um knapp ein Fünftel gestiegen, die Ausgaben haben sich im selben Zeitraum fast verfünffacht“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Franziska Müller-Rech. Statt Lehrkräfte immer wieder an andere Schulen zu schicken, fordert sie stärkere Anreize für einen dauerhaften Einsatz an besonders belasteten Standorten.
„Wir wollen Geld fürs Bleiben statt fürs Pendeln. Wer an einer Schule mit besonders großem Lehrkräftemangel oder mit besonderen Herausforderungen unterrichtet, soll dafür beispielsweise eine Zulage bekommen können“, sagt Müller-Rech. Damit wäre das Geld besser angelegt und für die Kinder für Verlässlichkeit gesorgt, argumentiert sie: „Feste Lehrkräfte, die eine Klasse über Jahre begleiten, statt jedes Schuljahr neue Notlösungen!“
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht die Entwicklung kritisch. Von einer wachsenden Akzeptanz der Abordnungen unter Lehrkräften könne keine Rede sein, erklärt die nordrhein-westfälische GEW-Landesvorsitzende Ayla Çelik gegenüber der Rheinischen Post. „Vielmehr erleben wir in den Kollegien große Verunsicherung, zunehmende Unzufriedenheit und eine erhebliche zusätzliche Belastung.“ Dass zahlreiche Beschäftigte die Maßnahmen angesichts der schwierigen Unterrichtsversorgung mittrügen, bedeute nicht, dass sie diese für dauerhaft tragfähig hielten.
Die GEW stellt grundsätzlich infrage, ob sich der Lehrkräftemangel durch die Verlagerung vorhandenen Personals nachhaltig bewältigen lässt. In einer Veröffentlichung vom Juli 2026 kritisieren die Fachgruppen für Grund- und Förderschulen der Gewerkschaft die Abordnungspraxis als Bestandteil einer Personalpolitik, die Engpässe kurzfristig ausgleiche, ohne deren Ursachen zu beseitigen.
„Eine Strategie, die den Mangel auf Kosten der Attraktivität des Berufs umverteilt, ist nicht erfolgversprechend, sondern kontraproduktiv“„Abordnungen sind keine Lösung, sondern Symptom politischer Hilflosigkeit. Sie verschieben Personal von einer Mangelsituation in die nächste“, erklären die Gewerkschaftsvertreter. Nach ihrer Einschätzung führen die Maßnahmen unter anderem zu häufigen Wechseln von Klassenleitungen. Teilabordnungen beeinträchtigten gerade in Krisenzeiten die pädagogische Kontinuität für Grundschulkinder. Auch eine professionelle und nachhaltige Schulentwicklung werde durch häufige Personalwechsel erschwert.
Bereits im Februar 2025 hatte der stellvertretende GEW-Landesvorsitzende Stephan Osterhage-Klingler die Abordnungspraxis grundsätzlich kritisiert. „Es ist klar: Abordnungen schaffen keine neuen Lehrkräfte. Eine Strategie, die den Mangel auf Kosten der Attraktivität des Berufs umverteilt, ist nicht erfolgversprechend, sondern kontraproduktiv.“ Anlass waren damals auch gerichtliche Auseinandersetzungen über die Auswahl der betroffenen Beschäftigten. Die Gewerkschaft hatte mehrere Auswahlverfahren als intransparent und nicht nachvollziehbar beanstandet und war damit in Eilverfahren erfolgreich.
Für die Lehrkräfte stellt sich damit auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen sie überhaupt abgeordnet werden dürfen. Grundsätzlich können sowohl verbeamtete als auch tarifbeschäftigte Lehrkräfte aus dienstlichen Gründen vorübergehend an eine andere Schule geschickt werden – auch gegen ihren Willen. Die Betroffenen müssen nach den jeweils geltenden Vorschriften angehört werden; zudem sind bei der Auswahl persönliche Belange wie gesundheitliche Einschränkungen oder familiäre Betreuungspflichten zu berücksichtigen. Bei Abordnungen über das laufende Schulhalbjahr hinaus hat außerdem der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht.
Gegen eine Abordnung können Lehrkräfte rechtlich vorgehen und die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. Dabei geht es insbesondere darum, ob die Auswahl nachvollziehbar erfolgt ist und persönliche Umstände ausreichend berücksichtigt wurden. Eine allgemeine gesetzliche Höchstdauer von zwei Jahren gilt für amtsentsprechende Abordnungen nicht. Auch wiederholte Abordnungen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ob sie im Einzelfall zulässig sind, hängt von den dienstlichen Gründen und der erforderlichen Abwägung ab.
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW geht davon aus, dass solche Personalmaßnahmen noch längere Zeit notwendig sein werden. In einer Veröffentlichung vom Mai 2025 erklärt der Verband: „Aufgrund der weiterhin schlechten Versorgung einiger Städte und Kreise mit Lehrkräften, ist wohl auch in den nächsten Jahren mit weiteren Abordnungen zu rechnen.“
Der VBE verweist zugleich auf die Belastungen, die mit einem solchen Wechsel verbunden sein können. Lehrkräfte müssten sich in neue Kollegien einarbeiten, sich auf andere schulische Bedingungen einstellen und teilweise erheblich längere Fahrtwege zurücklegen. Die damit verbundenen Kosten würden durch die vorgesehenen Entschädigungen nicht in allen Fällen vollständig ausgeglichen. Der Verband fordert deshalb eine angemessene Erhöhung der Trennungsentschädigung und ein vereinfachtes Antragsverfahren.
Wie lange das Land auf Abordnungen angewiesen bleiben wird, hängt vor allem von der weiteren Entwicklung des Lehrkräfteangebots ab. Eine vollständige Entspannung der Personalsituation ist zumindest an den Grundschulen vorerst nicht zu erwarten. Schulministerin Dorothee Feller räumte im Juli 2026 in einer Ausgabe des WDR-Politikmagazins Westpol spezial ein, dass sich die Schere zwischen Bedarf und Angebot an Grundschullehrkräften erst 2030 schließen werde.
Dabei geht es nicht allein um die Zahl der verfügbaren Lehrkräfte. Feller verwies zugleich auf erhebliche regionale Unterschiede. Während manche Regionen bereits vergleichsweise gut mit Personal ausgestattet seien, hätten andere große Schwierigkeiten, junge Lehrkräfte zu gewinnen. „Und wir haben Regionen, da gehört das Ruhrgebiet oder Teil des Ruhrgebiets dazu, aber auch andere Regionen, Sauerland, Eifel, Bergisches Land, wo uns junge Menschen schlichtweg sagen, da wollen wir nicht hin“, erklärte die Ministerin.
Eine rechnerische Annäherung von Angebot und Bedarf bedeutet deshalb noch nicht, dass sämtliche Schulen tatsächlich ausreichend Personal gewinnen können. Abordnungen verteidigte die Ministerin in der WDR-Sendung ausdrücklich. Dabei verwies sie auf die Notwendigkeit, die Entfernungen zwischen den Schulen in einem vertretbaren Rahmen zu halten. „Ich schicke ja keinen von Detmold nach Aachen“, erklärte Feller. Ein Einsatz von Münster nach Gelsenkirchen komme dagegen durchaus infrage. News4teachers
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