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Neues Gesetz ab 1. Januar: Viele Rentner verlieren Anspruch auf wichtige Zahlung

Дата публикации: 02-10-2026 12:27:55

Die Krankenkassenreform der Bundesregierung zielt auf stabile Beiträge. Doch auch Rentner, die nebenher arbeiten, sind von den Änderungen betroffen.

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Stand: 02.10.2026, 14:27 Uhr

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Seniorin hält Geld in der Hand

Die Krankenkassenreform betrifft auch Rentner, die Teilrente beziehen. (Symbolfoto) © Joko/Imago

Die Krankenkassenreform der Bundesregierung zielt auf stabile Beiträge. Doch auch Rentner, die nebenher arbeiten, sind von den Änderungen betroffen.

Dortmund – Ab dem 1. Januar 2027 sollen weitere Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, kurz BStabG, in Kraft treten. Mit dieser Krankenkassenreform will die Bundesregierung die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen stabil halten. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) müssen sich dadurch auch Rentnerinnen und Rentner auf Einbußen einstellen – insbesondere, wenn sie weiterarbeiten und ihre Rente als Teilrente beziehen.

Ab 1. Januar: Rentner in Teilrente können Anspruch auf Krankengeld verlieren

Viele Menschen beziehen ihre Altersrente und arbeiten trotzdem weiter. Bislang haben arbeitende Ruheständler häufig auch einen Anspruch auf Krankengeld. Das Sozialgesetzbuch schließt Krankengeld nur aus, wenn jemand eine volle Altersrente bezieht. Selbst eine Teilrente von 99,99 Prozent zählt rechtlich dabei nicht als Vollrente.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ändert diese Regel, wie die DRV erklärt: Ab dem 1. Januar soll das Krankengeld entfallen, sobald die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente ausmacht.

Konkret bedeutet die Neuregelung für Rentner: Wer den Anspruch auf Krankengeld behalten will, darf höchstens 66,66 Prozent der Vollrente beziehen. Schon 66,67 Prozent liegen laut dem DRV-Portal Ihre Vorsorge über der Grenze.

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DRV warnt: 99,99 Prozent-Trick funktioniert für Rentner bald nicht mehr

Derzeit setzen noch viele Rentner auf einen Kniff, erläutert Ihre Vorsorge: Sie lassen sich nicht die volle Rente auszahlen, sondern nur 99,99 Prozent davon. Bei einer Vollrente von 2.000 Euro verzichten sie so beispielsweise auf gerade einmal 20 Cent im Monat.

Dafür behalten sie ihren Anspruch auf Krankengeld. Ab dem 1. Januar 2027 geht diese Rechnung durch die Neuregelung nicht mehr auf, warnt die DRV.

Ab 1. Januar: Vielen Rentnern in Teilrente drohen finanzielle Einbußen

Wer ab dem 1. Januar eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht, dem drohen daher im Krankheitsfall finanzielle Einbußen. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn im Krankheitsfall in der Regel sechs Wochen weiter. Danach fließt nur noch die Rente – der Anspruch auf Krankengeld entfällt.

Bisher konnte die Krankenkasse an dieser Stelle grundsätzlich für bis zu 72 weitere Wochen einspringen. Laut Ihre Vorsorge trifft die Neuregelung auch alle, die schon heute eine solche Teilrente beziehen. Einen Bestandsschutz sieht das Gesetz demnach nicht vor.

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DRV rät: Betroffene sollten sich individuell beraten lassen

Mit einer Teilrente von höchstens 66,66 Prozent kann der Krankengeldanspruch grundsätzlich bestehen bleiben. Der Haken: Die monatliche Rente schrumpft gegenüber der 99,99-Prozent-Variante dann deutlich.

Die DRV rät Betroffenen, mit Krankenkasse und Rentenversicherung zu klären, welche Lösung am besten zu ihnen passt. Den Antrag auf eine niedrigere Teilrente oder eine Vollrente können Versicherte schriftlich oder online stellen. Wichtig zu wissen: Soll die Änderung ab dem 1. Januar 2027 gelten, muss er spätestens am 31. Dezember 2026 bei der DRV eingehen.

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