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E-Auto-Fahrer können sich bald eine lästige Pflicht sparen

Дата публикации: 30-09-2026 12:30:00

Für viele Stromer soll künftig ein Nachweis genügen, wo bisher zwei nötig sind.

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E-Auto von VW lädt an einer Ladesäule

© IMAGO / CHROMORANGE / Bearbeitung: GIGA

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Für viele Stromer soll künftig ein Nachweis genügen, wo bisher zwei nötig sind.

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Wer mit einem E-Auto in eine Umweltzone fährt, braucht bislang neben dem E-Kennzeichen noch die grüne Umweltplakette. Diese doppelte Kennzeichnung soll verschwinden. Für betroffene Fahrer entfällt damit künftig ganz einfach ein zusätzlicher Nachweis am Fahrzeug.

E-Autos: E-Kennzeichen reicht für Umweltzonen

Fahrzeuge mit E-Kennzeichen sollen künftig auch ohne grüne Umweltplakette in eine Umweltzone einfahren dürfen. Die entsprechende Kennzeichnung am Nummernschild soll als Nachweis ausreichen. Eine zusätzliche Plakette an der Windschutzscheibe wäre damit nicht mehr nötig (Quelle: Bundesrat).

Der Grund dafür liegt in der bisherigen Einstufung der Fahrzeuge. Autos ohne Verbrennungsmotor gehören bereits zur Schadstoffgruppe 4 und erfüllen damit die Voraussetzungen für die grüne Plakette. Das E-Kennzeichen weist ihre Berechtigung ebenfalls aus, weshalb die Verordnung diese doppelte Kennzeichnung beseitigen soll.

Die Ausnahme ist dabei nicht ausschließlich für reine Elektroautos gedacht. Auch Brennstoffzellenfahrzeuge sowie bestimmte Plug-in-Hybride können davon profitieren, sofern sie die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen auch tatsächlich erfüllen. Bei Plug-in-Hybriden bleiben dafür die Anforderungen an CO₂-Ausstoß und elektrische Mindestreichweite bestehen.

Bis zum Start bleibt die grüne Plakette Pflicht

Wann genau E-Auto-Fahrer auf die grüne Plakette verzichten können, steht noch nicht fest. Bis die Änderung in Kraft tritt, gelten die bisherigen Vorschriften natürlich weiter. Wer bereits eine Umweltplakette an der Scheibe hat, kann sie zudem nach der Umstellung einfach dort lassen.

Eine allgemeine Abschaffung der Umweltplakette ist mit der Umstellung auch nicht verbunden. Für Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen oder eine entsprechende Kennzeichnung bleibt die bisherige Pflicht bestehen. Auch die Umweltzonen selbst bleiben wie gehabt erhalten, lediglich der zusätzliche Nachweis für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge soll wegfallen.

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