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Interview zum Erbrecht: Testament mit KI erstellen? Lieber nicht!

Дата публикации: 09-07-2026 23:00:58

Kann künst­liche Intelligenz ein Testament schreiben? Maximilian Schäufele, Fach­anwalt für Erbrecht in Karls­ruhe, sieht beim Befragen von Chatbots Gefahren – und Nutzen.

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Grenzen der KI bei Fragen rund ums Erbrecht

Ist es erlaubt, ein Testament mit KI zu erstellen?

Sagen wir mal so: Es ist nicht verboten. Aber jedem muss klar sein, dass die KI selbst kein wirk­sames Testament erstellen kann. Voraus­setzung für dessen Wirk­samkeit ist nämlich unter anderem, dass das Testament eigenhändig oder notariell errichtet wird. Die KI zu befragen, das von ihr generierte Dokument auszudrucken und es zu unter­schreiben, macht den letzten Willen unwirk­sam. Allerdings könnte man das, was die KI auswirft, theoretisch als Vorlage verwenden, es erst ab- und dann unter­schreiben.

Sie klingen skeptisch. Halten Sie das Vorgehen für nicht zielführend?

Die KI zu befragen, ersetzt keine steuerliche oder erbrecht­liche Beratung. Zum einen ist nicht nach­voll­zieh­bar, auf welche Daten­sätze genau die KI beim Erstellen des Testaments zurück­greift. Klar, auf das Internet, die Schwarm­intelligenz, aber im Zweifel nicht auf eine juristische Daten­bank. Es ist gewissermaßen eine Black Box.

Und zum anderen?

… ist es für Laien sehr schwierig, den Chatbot so zu prompten, dass ein vernünftiger Testaments­entwurf dabei heraus­kommt. Die Kunst liegt darin, der KI die richtigen Fragen zu stellen. Aber wenn man gar nicht weiß, welche das sind oder auch nur sein könnten, dann hat man auch kein Gefühl dafür, mit welchen Informationen man die KI füttern soll. Das ist der Dreh- und Angel­punkt: Für juristische Laien ist es schwierig zu erkennen, was alles für einen Testaments­entwurf relevant sein könnte. Ein gutes Testament lebt aber von der richtigen Bestands­aufnahme.

Bei der Nachlassplanung mit Experten­hilfe geht es im Übrigen nicht nur darum, ein rechts­sicheres, wirk­sames und umsetz­bares Testament aufzusetzen. Auch steuerliche Aspekte spielen eine riesige Rolle – und die Frage, welche Schritte am besten schon zu Lebzeiten gegangen werden sollten. Das ist ein sehr globaler Blick­winkel, den die KI nicht bieten kann, erst recht nicht bei komplexeren Vermögens- und Familien­verhält­nissen.

Es klingt aber doch oft sehr durch­dacht, was die KI antwortet.

Ja, und das ist Teil des Problems. Was die KI auswirft, klingt meistens wie geschliffen, zum Beispiel, weil sie Fach­begriffe benutzt und dem Nutzer auch ein Stück weit gefallen will. Aber als Laie kann man das alles nicht über­prüfen. Ich ziehe mal einen Vergleich zu Ärzten. Natürlich kann man seine Symptome googeln oder der KI schildern. Aber ob man dabei die richtige Diagnose erhält, ist fraglich und ersetzt keinen Arzt­besuch. Dasselbe gilt fürs Erstellen eines Testaments. Ob es tatsäch­lich zu den eigenen Bedürf­nissen passt und rechts­sicher ist, lässt sich durch den juristischen Laien nicht nach­prüfen.

Haben Sie das selbst schon erlebt?

Vor kurzem hat eine Mandantin der KI ihr Rechts­problem vorgesetzt und uns deren Lösung präsentiert. In Absprache mit der Mandantin hat unsere Kanzlei die Probe aufs Exempel gemacht und dieselbe KI dazu befragt – mit einem diametral entgegen­gesetzten Ergebnis.

Sehen Sie noch weitere Probleme?

Ja, beim Daten­schutz. Letzt­lich gibt man unkontrolliert sehr persönliche Informationen von sich preis: zu den eigenen Familien­verhält­nissen und womöglich den Vermögens­bestand­teilen. Man weiß nicht, wo diese Daten landen könnten und ob sie ihrer­seits zu Trainings­zwecken für die KI verwendet werden.

Was ist Ihr Fazit?

Für eine erste Recherche kann die KI durch­aus nützlich sein. Laien bekommen einen nieder­schwel­ligen Zugang zu Informationen, die sie ansonsten mühsam zusammentragen müssten. Aber wenn es ums Erstellen eines Testaments und die Nach­lass­planung als solche geht, würde ich auf jeden Fall auf eine juristisch fundierte Beratung durch einen Fach­anwalt für Erbrecht oder Notar zurück­greifen.

Die Fragen stellte Sophie Mecchia.

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