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Brunsbüttel: Jugendamt im Fall des verhungerten Säuglings entlastet

Дата публикации: 02-03-2026 11:30:00

Im Fall eines verhungerten Babys aus Brunsbüttel müssen weder Jugendamt noch Bekannte der Familie eine Strafverfolgung fürchten. Die Eltern hingegen müssen sich wegen Mordes durch Unterlassen vor Gericht verantworten.

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Nach dem leidvollen Tod eines vier Monate alten Mädchens in Brunsbüttel hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe drei Nebenverfahren eingestellt. »Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Verfahrensstandards des Jugendamtes zum Tätigwerden bei Kindeswohlgefährdung eingehalten worden sind«, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow der Deutschen Presse-Agentur. Gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts war wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung ermittelt worden.

Es gebe keine Hinweise auf ein Unterlassen des Mitarbeiters, das für den Tod des Säuglings oder die Gesundheitsverschlechterung der damals knapp dreijährigen Geschwister, ein Zwillingspaar, verantwortlich sein könne, sagte Müller-Rakow. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen seien auch Akten des Jugendamts ausgewertet worden. Dieses Verfahren sei mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.

Freunde konnten lebensbedrohlichen Zustand offenbar nicht erkennen

Zwei ebenfalls mittlerweile eingestellte Verfahren betrafen Bekannte der Eltern. In einem Fall habe ein örtliches Näheverhältnis zu den Eltern und den Kindern bestanden, sagte der Oberstaatsanwalt. Es hätten sich aber keine Hinweise darauf ergeben, dass die Kinder in dieser Zeit versorgungsbedingte Entwicklungsverzögerungen aufwiesen. In einem dritten Verfahren sei einem Beschuldigten nicht nachgewiesen worden, dass er um den Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes des später verstorbenen Kindes wusste. Es sei nicht nachgewiesen, dass diese Person kurz vor dem Todeseintritt dort war.

Prozessbeginn noch nicht festgesetzt

Gegen die Eltern des toten Kindes hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe dagegen Anklage erhoben. Sie wirft ihnen vor, gemeinschaftlich durch Unterlassen einen Mord begangen zu haben. Wann der Prozess beginnt, ist bisher nicht bekannt. Die Eltern sitzen in Untersuchungshaft. Die Geschwister wurden anderweitig untergebracht.

Der vier Monate alte Säugling war Ende September in Brunsbüttel in seinem Zuhause gestorben – dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge durch Verhungern. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Eltern das Kind weder ausreichend ernährt noch mit genügend Flüssigkeit versorgt haben. Wegen der einmonatigen Leidenszeit wird das Mordmerkmal der Grausamkeit angenommen.

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