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Berlin: Baby getötet - 25-Jährige zu sieben Jahren Haft verurteilt

Дата публикации: 11-03-2026 13:16:00

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass sie ihr Baby erstickte und verscharrte: Eine Frau ist in Berlin wegen Totschlags verurteilt worden. Sie selbst sprach von einem Unglück.

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Im Fall eines Babys, das tot auf einem Gehweg in Neukölln gefunden wurde, hat das Landgericht Berlin die Mutter wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Die heute 25-Jährige habe ihre Tochter kurz nach der Geburt erstickt, weil das Kind nicht in ihre Lebensführung gepasst habe, sagte die Vorsitzende Richterin Melanie Bock. Die Angeklagte habe zudem die Ablehnung des Lebensgefährten und Vaters des Kindes befürchtet.

Die Frau hatte das Kind am 8. Mai vorigen Jahres ohne fremde Hilfe im Badezimmer der von ihr und ihrem Partner genutzten Wohnung zur Welt gebracht. »Das Kind wurde organgesund geboren und atmete normal«, so die Richterin. Das hätten rechtsmedizinische Untersuchungen ergeben. Die Frau sei es gewesen, »die den Erstickungsvorgang herbeiführte«. Die genauen Umstände seien im Prozess offen geblieben.

Polizist fand Leiche

Der Kindsvater habe von der 25-Jährigen von Anfang an eine Abtreibung verlangt und gedroht, sie müsse andernfalls aus der Wohnung ausziehen. Die Angeklagte habe dann das Thema Schwangerschaft aus »verantwortungsloser Haltung weggeschoben« und nichts für eine Geburt vorbereitet. Nach der Tötung habe sie den Leichnam verscharrt.

Ein Polizist fand die Leiche zwei Tage später auf einem Gehweg im Ortsteil Gropiusstadt. Tiere hätten den Leichnam vermutlich ausgegraben und dorthin gebracht, sagte eine Gerichtssprecherin. Nachdem genetische Untersuchungen bereits zum Vater des Kindes geführt hatten und seine Wohnung durchsucht worden war, stellte sich die 25-Jährige rund zwei Wochen nach dem Tod des Mädchens selbst der Polizei. Die Frau, die in Indien sowie der Ukraine studiert haben soll und seit 2022 in Deutschland lebt, wurde festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

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Die Angeklagte stellte den Tod des Kindes hingegen als Unglücksfall dar. Sie sei von einsetzenden Wehen überrascht worden und habe sich in die Badewanne gesetzt. Das Neugeborene aber habe sich »nicht bewegt und absolut nicht reagiert«, das Gesicht sei blau angelaufen gewesen, so die Angeklagte. In der Schwangerschaft habe sie sich immer wieder gesagt, dass sie einen Job als Kellnerin mit gutem Einkommen habe und »dass ich es allein schaffe«. Wenn ihr Lebenspartner das Baby nach der Geburt nicht gewollt hätte, wäre sie vielleicht zurück nach Indien zu ihrer Familie gegangen, so die 25-Jährige.

»In vielen Punkten die Unwahrheit gesagt«

Nach Auffassung des Gerichts hatte die Angeklagte »in vielen Punkten die Unwahrheit gesagt«. Mit dem Urteil folgte die Strafkammer im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts, der wegen Totschlags eine Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Die Angeklagte habe die Tat begangen, »um das Kind, das störend wirkte, loszuwerden«.

Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die Angeklagte habe sich bewusst gegen eine Abtreibung entschieden, hieß es. Geburtsvorbereitungskurse, Vorsorgeuntersuchungen und Anschaffungen vor der Geburt seien in Indien weniger üblich als hierzulande.

Das rechtsmedizinische Gutachten könne auch so gedeutet werden, dass das Kind eines natürlichen Todes gestorben sei, so die Verteidigung. Die Mutter habe schließlich angegeben, es sei nach der Geburt blau angelaufen, regungslos und still gewesen. Sie habe ihre Tochter eigens unter einem Rosenbusch in der Nähe der Wohnung begraben, um ihrer gedenken zu können. Auch habe sie noch ein Foto von dem toten Säugling gemacht und auf ihrem Handy gespeichert, um sich an ihre Tochter zu erinnern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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