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Bonn: Kinder misshandelt und eingesperrt – Paar zu Haftstrafe verurteilt

Дата публикации: 16-07-2026 15:59:00

Drei kleine Kinder wurden monatelang in einer Wohnung festgehalten, in dunklen Räumen, die nach Fäkalien stanken und von Maden und Fliegen befallen waren. Das hat nun Konsequenzen für die Mutter und ihren Partner.

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Über Monate hinweg hielt ein Paar drei kleine Söhne in einer abgedunkelten, völlig verwahrlosten Wohnung fest. Die Räume in Zülpich im Kreis Euskirchen waren mit Windelsäcken so zugemüllt, dass sie kaum noch betreten werden konnten. Wegen der grausamen Misshandlung ihrer drei Kinder hat das Landgericht Bonn nun die Mutter und ihren Lebensgefährten zu jeweils fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Jugendschutzkammer sprach die 22-jährige Frau und den 30-jährigen Mann wegen gemeinschaftlicher schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig.

Die Kinder hatten dem Gericht zufolge kaum Nahrung bekommen, kamen nie an die frische Luft und wurden regelmäßig geschlagen, oft weil sie dem Paar zu laut waren. Die Wohnung, die laut Gericht »bestialisch nach Fäkalien stank«, war von Maden sowie Fliegen befallen. Trotz teilweise lebensbedrohlicher Zustände verweigerten die Angeklagten den Jungen jede ärztliche Hilfe aus Angst, dass die Vernachlässigung entdeckt und ihnen die damals zwei, drei und fünf Jahre alten Kinder weggenommen würden.

Kinder erlitten Knochenbrüche

Medizinische Untersuchungen ergaben später neben zahlreichen Hämatomen mindestens zwölf alte und neue Knochenbrüche bei den Kindern. Ein sichergestellter Chatverlauf belegte zudem, dass das Paar die Notlage genau kannte, sich aber stattdessen abfällig über die Kinder äußerte. Die Kammer warf den Angeklagten Eigensucht und böswillige Vernachlässigung vor.

Während die Mutter ihre Überforderung mit einer erneuten Schwangerschaft und einer eigenen gewaltgeprägten Kindheit erklärte, behauptete der Partner, die Frau habe als »die Chefin« ärztliche Hilfe untersagt. Er habe sich wegen des gemeinsamen ungeborenen Kindes nicht trennen wollen.

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