Innerhalb der rot-grün-roten Koalition in Bremen gibt es wenig Unterstützung für den Vorstoß von Wissenschaftssenatorin Henrike Müller (Grüne), die sogenannte Zivilklausel im Hochschulgesetz abzuschaffen.
Innerhalb der rot-grün-roten Koalition in Bremen gibt es wenig Unterstützung für den Vorstoß von Wissenschaftssenatorin Henrike Müller (Grüne), die sogenannte Zivilklausel im Hochschulgesetz abzuschaffen.
In den Laboren der Universität Bremen spielt militärnahe Forschung bisher keine Rolle. Universität Bremen
Zumindest dies kann Wissenschaftssenatorin Henrike Müller (Grüne) für sich in Anspruch nehmen: Ihr Vorstoß zur Streichung der Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz lässt im politischen Raum niemanden kalt. Als Reaktion auf einen entsprechenden Bericht im WESER-KURIER meldeten sich am Dienstag zahlreiche politische Akteure zu Wort. Auch die Spitzen von Uni und Handelskammer bezogen Position. Fest steht: In der rot-grün-roten Regierungskoalition findet Müller mit ihrer Forderung kaum Rückhalt.
Wie berichtet, justiert die Zivilklausel im Hochschulgesetz den wissenschaftsethischen Kompass von Universität und Hochschulen im Land Bremen. "Die Hochschulen verfolgen in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke", heißt es darin wörtlich. Faktisch bedeutet das einen Ausschluss von Forschung zu Rüstungs- beziehungsweise militärischen Zwecken – oder kommt ihm jedenfalls sehr nahe. Henrike Müller will diesen Passus im Gesetz streichen. Sie beruft sich auf ein Gutachten, das die Zivilklausel als "nicht mehr zeitgemäß" und letztlich sogar als verfassungswidrig bewertet.
Wagner: Friedensauftrag bewahrenDie Linken sind Müllers Partner in Bremens rot-grün-roter Koalition. Sie machen deutlich: Mit uns kommt eine Streichung der Klausel nicht infrage. "Einer Aufweichung oder gar Abschaffung werden wir nicht zustimmen", sagt Landesvorsitzende Anna Fischer. Bildung und Wissenschaft müssten frei von Profitinteressen sein und dem Menschen dienen – "nicht den Interessen der Rüstungsindustrie", so Fischer.
SPD-Landeschef Falk Wagner nimmt Müllers Vorstoß zurückhaltend auf. Er weist darauf hin, dass sich Uni und Hochschule aus freien Stücken eigene Zivilklauseln gegeben haben. Fiele die gesetzliche Verpflichtung weg, würden diese immer noch gelten, wären dann aber Ausdruck gelebter Hochschulautonomie. Man könne eine entsprechende Klarstellung der Hochschulautonomie im Hochschulgesetz diskutieren, findet Wagner, aber: "Eine Streichung von Friedensauftrag und Selbstreflexion halte ich für falsch."
Ist Müllers Initiative wenigstens in der eigenen Partei mehrheitsfähig? "Das kann ich heute ehrlicherweise nicht sagen", gesteht Landesvorsitzende Josephine Assmus ein. Sie wolle einem Votum der Landesmitgliederversammlung im November nicht vorgreifen. Allerdings gebe es bei den Grünen "viele, die kritisch sehen, dass Rüstungskonzerne mit Steuermitteln Rekordgewinne machen". Sie selbst begrüße, dass Müller die Debatte anstößt, sagt Assmus. Wer von Verteidigungsfähigkeit spricht, müsse "ehrlich darüber reden, was das für Wissenschaft und Forschung bedeutet". Deutlich negativer klingt es vonseiten der Grünen Jugend. Henrike Müller stelle sich "gegen die geltende Beschlusslage der Partei und gegen den Koalitionsvertrag, in dem sich Rot-Grün-Rot ausdrücklich zum Erhalt der Zivilklausel bekannt hat", kritisiert Landessprecherin Laura Hollerweger.
"Überfällige Korrektur"Den Rücken bekommt Müller eher vom politischen Gegner gestärkt. Für die CDU-Wissenschaftspolitikerin Susanne Grobien ist die Abschaffung der Zivilklausel "überfällig". Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssten "wieder mehr Spielraum für ihre wissenschaftliche Arbeit erhalten". Auch die FDP pflichtet Müller bei. "In einer Zeit, in der sich die sicherheitspolitische Lage in Europa und weltweit spürbar verschärft hat, ist es nicht mehr vermittelbar, sicherheits- und verteidigungsrelevante Forschung unter Generalverdacht zu stellen", erklärt der Bürgerschaftsabgeordnete Marcel Schröder.
Ganz ähnlich sieht das die Handelskammer. Hauptgeschäftsführer Matthias Fonger spricht von einer "dringend überfälligen Korrektur" des Hochschulgesetzes. Die politische Gesamtlage in Deutschland und Europa habe sich "derart schnell und dramatisch verändert, dass wir es uns nicht länger leisten können, auf die enge Zusammenarbeit von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen zu verzichten, weil es ganz oder auch nur zum Teil um militärische Aspekte gehen könnte", meint Fonger.
Und wie stellen sich Praktiker des Wissenschaftsbetriebs zu einer möglichen Änderung des Hochschulgesetzes? Aus Sicht von Uni-Rektorin Jutta Günther hat die umstrittene Zivilklausel keinen Verbots-, sondern eher Empfehlungscharakter. Der Passus im Hochschulgesetz appelliere "an die Selbstreflexion der Forschenden, sich verantwortungsbewusst für oder gegen Forschungsprojekte zu entscheiden" – wenn es also zum Beispiel um militärische Bezüge geht. Grundsätzlich lehnt es Günther allerdings ab, wenn staatliche Gesetzgebung in die Wissenschaftsfreiheit eingreift. Eine Zivilklausel zu verordnen, wie es das Bremische Hochschulgesetz in seiner aktuellen Form tue, sei mit Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit nicht vereinbar. Von der Hochschule Bremen war am Dienstag keine Stellungnahme zu erhalten.
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