"Das Strafrecht ist eigensinnig und zugleich ein Spiegel der Gesellschaft." sagt Georgia Stefanopoulou. Die Professorin empfiehlt eine Entschlackung der juristischen Ausbildung und verrät, was sie sich von Alexander Dobrindt wünscht.
"Das Strafrecht ist eigensinnig und zugleich ein Spiegel der Gesellschaft." sagt Georgia Stefanopoulou. Die Professorin empfiehlt eine Entschlackung der juristischen Ausbildung und verrät, was sie sich von Alexander Dobrindt wünscht.
Prof. Dr. Georgia Stefanopoulou ist seit April 2025 Professorin für Strafrecht an der BSP Business & Law School in Berlin. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das Internationale Strafrecht, die Rechtssoziologie und das Recht der Digitalisierung. Sie wurde von Prof. Dr. Susanne Beck für LTO Most Wanted nominiert.
Mein Getränk und meine Bar:
Negroni im Winter, Gin Tonic im Sommer. Meine Lieblingsbar habe ich vor etwa zwei Jahren während eines Forschungsaufenthalts in Basel entdeckt. Ich wohnte damals zufällig ganz in der Nähe der Cargobar. Dort gibt es nicht nur gute Getränke, sondern auch Kunstausstellungen und Livemusik. Die gelben Stühle direkt am Rheinufer sind markant.
Ein Song, ein Buch, ein Ort:
Ich mag Rembetiko. Es ist ein griechischer Musikstil, der sich Anfang des 20. Jahrhunderts, ähnlich wie der Fado in Portugal (wenn auch im Musikalischen und im Inhalt unterschieden), innerhalb ausgegrenzter städtischer Subkulturen entwickelte. Der Rembetiko thematisiert Armut, Drogenkonsum, Exil, Arbeit, Liebe und Tod, zum Beispiel in dem Lied "Όσοι έχουνε πολλά λεφτά" ("Osoi echoune polla lefta" – "Die viel Geld haben") von Markos Vamvakaris aus den 1930er-Jahren.
Mein Lieblingstheoriebuch ist Niklas Luhmanns "Soziale Systeme". Sehr gerne lese ich auch Theaterstücke. Carlo Goldonis "Das Kaffeehaus" mag ich besonders. 1750 demaskiert Goldoni patriarchale Strukturen der venezianischen Gesellschaft. Im Mittelpunkt der Komödie steht die Destruktivität der Kommunikation, wenn sie in Klatsch und Tratsch und Verleumdung ausartet und das Leben anderer Menschen beschädigt. Ich frage mich, was Goldoni zum digitalen Kaffeehaus unserer Zeit sagen würde.
Mein Lieblingsort ist Pink Sophia Maria auf Santorini, eine improvisierte Taverne am Pfad über die Caldera mit unglaublichem Blick über das Meer – der entspannteste Ort der Welt, die Zeit steht still.
Mein typischer Freitag:
Freitags bin ich in der Regel im Homeoffice. Ich arbeite gerne auf dem Sofa mit Laptop und schlafender Katze auf mir. Am Nachmittag wird dann das aktuelle Lieblingsessen meines Sohnes zubereitet.
Das erste juristische Problem, das mich heute beschäftigt hat:
Im Rahmen der Vorbereitung einer Prüfungssimulation: Probleme des Rücktritts beim Unterlassungsdelikt.
Warum Jura und warum das Strafrecht?
Das Strafrecht ist eigensinnig und zugleich ein Spiegel der Gesellschaft, das reizt mich. Jura habe ich angefangen zu studieren, ohne mir große Gedanken zu machen. Die Leidenschaft kam später – Liebe auf den zweiten Blick!
Was ich an meiner Arbeit mag und was mich nervt:
Wissenschaftliches Arbeiten ist sehr selbstbestimmt, das schätze ich, ebenso den permanenten Austausch mit den Studierenden. Was manchmal nervt, ist, dass es mir oft nicht leichtfällt, abzuschalten zwischen Arbeitszeit und freier Zeit zu unterscheiden.
Die bisher größte Herausforderung in meiner Karriere:
Mein erstes Jahr in Deutschland: Möglichst schnell kommunikationsfähig zu werden, um als Masterstudentin aktiv am universitären Leben teilnehmen zu können.
Was Künstliche Intelligenz für meine Arbeit bedeutet:
Als Nicht-Muttersprachlerin können mir immer noch sprachliche Fehler unterlaufen, zum Beispiel ein falscher Artikel oder (meine Klassiker) ein "es" oder ein "sich" zu viel oder zu wenig. Die KI hilft mir bei der Fehlersuche, dafür bin ich ihr dankbar.
Eine griechische Rechtsnorm, die in Deutschland fehlt:
Die Artikel 27 und 28 des griechischen Strafgesetzbuchs definieren Eventualvorsatz und bewusste Fahrlässigkeit. Aus der Normierung geht hervor, dass ein rein kognitiver Vorsatzbegriff nicht zulässig ist. Eine solche Normierung fände ich auch für das deutsche Strafrecht gut, um Grenzverwischungen bei der subjektiven Zurechnung zu vermeiden.
Ein Paragraf, den ich gerne ändern oder streichen würde:
Auch wenn es schon öfter festgestellt wurde: Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein (§ 265a StGB). Und zwar konsequent, d.h. auch nicht als Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit. Die Vorschrift ist unsozial und unvernünftig. Mir ist schleierhaft, wieso Frau Hubigs letzter Vorstoß in diese Richtung von der CDU abgeblockt wurde. Entgegen der vom stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, artikulierten Kritik, das Justizministerium solle sich mehr den "wirklichen Problemen im Strafrecht" zuwenden, ist die Kriminalisierung von Armut ein wirkliches Problem im Strafrecht.
Zwei Ideen für eine Reform der juristischen Ausbildung:
Die enormen Stoffmassen sollten entschlackt und es sollte mehr auf Grundlagen- und Methodenkompetenz gesetzt sowie kritisches Denken gefördert werden. Im Strafrecht fände ich eine Einbeziehung des Sexualstrafrechts durchaus sinnvoll, das wird derzeit ja auch diskutiert. Die Schwierigkeit ist die Umsetzung. Einerseits muss das Thema mit Blick auf seine gesellschaftliche Bedeutung endlich normalisiert werden, andererseits gibt es hier eine besondere Vulnerabilität. Das verlangt Lehrenden mehr ab, als bei der Diskussion des Gewahrsamsbruchs. Neue Inhalte sollten außerdem nur unter der Bedingung hinzukommen, dass dafür etwas anderes gestrichen wird.
Was ich mir von Alexander Dobrindt wünsche:
Gerne würde ich mir von Herrn Dobrindt etwas wünschen. Er wirkt gerade in letzter Zeit etwas übermotiviert. Aber wo die Politik droht, menschenrechtliche Standards zu unterlaufen, ist es Zeit, innezuhalten. So vor allem beim Konzept der sog. Return Hubs, das Deutschland derzeit, zusammen mit anderen europäischen Ländern, darunter auch Griechenland, vorantreibt. Die Abschiebung von Menschen in eigens dafür eingerichtete Zentren in beliebigen Drittstaaten, finde ich inhuman und empörend. Dana Schmalz spricht im Verfassungsblog von Entführung und Verschleppung und fragt zu Recht, ob das die europäischen Werte sind. Diese Frage würde ich gerne Herrn Dobrindt stellen – und ebenso seinem griechischen Kollegen Thanos Pleuris. Ich würde mir wünschen, dass das Vorhaben aufgegeben wird.
Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:
Ich kann mich nicht entscheiden und empfehle gleich zwei Vorlesungen meiner Kollegen an der BSP Berlin: Alexander Thiele zum Staatsrecht, weil er auf besonders spannende Weise die Verbindung von Recht und Politik herstellt. Daniel Effer-Uhe zur Rechtspsychologie, weil Jurist:innen wissen sollten, wie viele Denkfehler und Fehlschlüsse sich beim Urteilen einschleichen können.
Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner, Professorin für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht und Recht der Transformation an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg. Dana Valentiner ist eine rechtspolitisch profilierte und engagierte Kollegin. Sie hat große Verdienste im Thematisieren von Geschlechterstereotypen in der juristischen Ausbildung und ist Mitproduzentin des bekannten djb-Podcasts "Justitias Töchter". Außerdem hat sie vor Kurzem die erneute Diskussion über die Verfassungswidrigkeit der AfD mit angestoßen.
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Zitiervorschlag
Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60437 (abgerufen am: 26.07.2026 )