Keine Beanstandung bei der Neunkircher Verkehrsgesellschaft (NVG): Dieses Ergebnis zweier Wirtschaftsprüfer könnte für sie teuer werden. Die NVG prüft Regressforderungen. In einem unter Verschluss gehaltenen Gutachten wird diese Einschätzung kritisiert.
Update | Neunkirchen/Saarbrücken · Keine Beanstandung bei der Neunkircher Verkehrsgesellschaft (NVG): Dieses Ergebnis zweier Wirtschaftsprüfer könnte für sie teuer werden. Die NVG prüft Regressforderungen. In einem unter Verschluss gehaltenen Gutachten wird diese Einschätzung kritisiert.
Die Neunkircher Verkehrsgesellschaft (NVG) prüft Regressansprüche gegenüber einem Wirtschaftsprüfer. (Sambolbild)
Foto: BeckerBredelTeils scharfe Kritik an der Arbeit zweier Wirtschaftsprüfer sind in einem Teneo-Gutachten zu finden, das sich mit dem Skandal bei der Neunkircher Verkehrsgesellschaft (NVG) befasst. Die beiden Unternehmen aus Saarlouis und Saarbrücken hatten dem kommunalen Betrieb „uneingeschränkte Bestätigungsvermerke“ attestiert. Diese Bewertung könnte den beauftragten Kanzleien jetzt teuer zu stehen kommen. Eine der beiden meldet sich nun bei der Saarbrücker Zeitung zu Wort.
Gutachten zum NVG-Skandal befasst sich kritisch mit Wirtschaftsprüfer
Denn die jetzige NVG-Geschäftsführung wolle entsprechende Regressforderungen prüfen, berichtet jetzt der Saarländische Rundfunk (SR). Grundlage dessen sei das genannte Gutachten. Es wurde bislang offiziell unter Verschluss gehalten. Darin wird die Arbeit der Wirtschaftsprüfer nach Informationen der Saarbrücker Zeitung heftig kritisiert.
Laut Gutachten hat das Wirtschaftsprüfungsbüro CLS aus Saarlouis 17 Jahre die Finanzbücher der NVG unter die Lupe genommen und dabei nichts zu beanstanden gehabt. Ab 2023 übernahm im Auftrag des NVG-Aufsichtsrates W+ST aus Saarbrücken diese Dienstleistung. Auch unter dieser Führung seien keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen, heißt es in dem Gutachten.
Gutachten: Döner-Grill und nicht ordentlich abgerechnete Fahrten
Mittlerweile aber kamen etliche Ungereimtheiten ans Tageslicht, die den Skandal bei dem kommunalen Verkehrsbetrieb NVG nach Recherchen der SZ ins Rollen gebracht haben. In die Zeit der Arbeit von CLS und W+ST sollen Ausgaben gefallen sein, die mit dem eigentlichen Auftrag der NVG nichts zu tun haben. Dazu zählten Geld für Filmförderung, der Kauf eines Dönergrills sowie 170 Fahrten, die nicht berechnet wurden. Sie werden als Nuller-Fahrten bezeichnet. Die Wirtschaftsprüfer beanstandeten diese Ausgaben aber offensichtlich nicht.
Die Ersteller des Teneo-Gutachtens können dies nicht nachvollziehen. In dem Schriftstück ist von „hochgradig kritisch“ die Rede. CLS habe sich laut SR nicht dazu geäußert. Der CLS-Nachfolger W+ST aus der saarländischen Landeshauptstadt habe vorherige Einschätzungen „nahezu wortgleich“ übernommen. Das Jahreshonorar habe sich zuletzt auf 31.400 Euro belaufen.
Was die beiden Wirtschaftsprüfer zu den Vorwürfen sagen
Ein Sprecher der Saarbrücker Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST teilte mit, man unterliege bei Einsatz für Kunden einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Dies bedeutet: Ihr sei es „unter Androhung von Strafe verboten, [...] zu Umständen Stellung zu nehmen, die wir im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit erfahren haben“. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gelte so lange, wie das Unternehmen „nicht ausdrücklich von unserer Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden“ wurde.
W+ST arbeite „grundsätzlich unter Beachtung aller gesetzlichen und berufsrechtlichen Regeln in dem Bemühen um größtmögliche Sorgfalt“. Was Prüfungen bei Betrieben betrifft, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind, unterliegen diese dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), teilt die Gesellschaft mit. Ungeachtet dessen prüft die NVG-Leitung jetzt laut SR, ob sie gegen die Wirtschaftsprüfer vorgehen könne.