Wer allen aufgerufenen Websites zustimmt, müsste jedes Jahr monatelang nur Kleingedrucktes lesen. Eine Analyse zeigt: Es wären rund 135 Arbeitstage.
Wer allen aufgerufenen Websites zustimmt, müsste jedes Jahr monatelang nur Kleingedrucktes lesen. Eine Analyse zeigt: Es wären rund 135 Arbeitstage.
Bevor Sie eine Website nutzen können, erscheint das bekannte Kästchen: „Ich habe die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen gelesen und stimme zu.“ Studien zeigen: Nur ein sehr kleiner Teil der Nutzer liest diese Texte tatsächlich – die meisten klicken auf Akzeptieren, weil die Texte zu lang und zu unverständlich sind, oder weil keine andere Wahl bleibt. Was würde es kosten, diese Texte wirklich zu lesen? Zwischen 100 und 170 Arbeitstage pro Jahr, je nach Annahmen. Diese Zahl basiert auf fünf Annahmen, die hier offen dargelegt werden.
Jede Website legt mindestens zwei Dokumente vor: die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen oder AGB. Dazu kommen verlinkte Zusätze: Cookie-Richtlinien, Partnerlisten, Kinderschutzerklärungen. Diese Analyse erfasst alle diese Ebenen.
Hermann Sauer ist IT-Sicherheitsexperte engagiert sich seit über 20 Jahren für Datenschutz und Online-Anonymität. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Die Datenschutzerklärungen der 20 meistbesuchten deutschen Websites wurden ausgewertet. Facebooks Erklärung umfasst fast 20.000 Wörter – etwa ein Drittel eines Romans. eBay kommt auf über 18.000, Bild.de auf 2.540. Im Schnitt: 8.800 Wörter pro Hauptdokument. Wo Plattformen den automatisierten Abruf blockierten, wurden wissenschaftliche Veröffentlichungen herangezogen.
Jede Datenschutzseite verlinkt auf weitere Texte. Amazon allein verlinkt auf eine Drittanbieter-Liste mit über 14.000 Wörtern und auf AGB mit weiteren 8.000. Eine Vollanalyse von Google und Amazon ergab Faktor 3,7: Das tatsächlich zu Lesende ist fast viermal so umfangreich wie das sichtbare Hauptdokument – rund 32.500 Wörter je Website.
Angesetzt werden 200 Wörter pro Minute für juristische Texte – reines Lesen, ohne Verstehen.
Grundlage ist ein Datensatz des GESIS Leibniz-Instituts: Im Oktober 2018 besuchten 2.148 deutsche Nutzerinnen und Nutzer gemeinsam 49.918 verschiedene Domains (Kulshrestha et al., 2021; Oliveira et al., 2025). Da Nutzer den Großteil der Zeit auf denselben Lieblingsseiten verbringen, erscheinen 300 bis 500 neue Websites pro Jahr realistisch. Verwendet wird 400 als Mittelwert.
400 Websites × 32.500 Wörter = 13.000.000 Wörter. Geteilt durch 200 Wörter/Min. = 65.000 Minuten. Geteilt durch 60 = 1.083 Stunden. Geteilt durch 8 Stunden = rund 135 Arbeitstage. Bei 300 Websites: rund 100 Tage. Bei 500: rund 170 Tage.
Noch nicht eingerechnet: Datenschutzerklärungen verweisen auf Gesetze. Bei Tagesschau, t-online und Bild.de fanden sich 44 Verweise auf 30 Gesetzesartikel, etwa „Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO“. Die DSGVO allein hat 88.000 Wörter. Die 135 Arbeitstage sind eine Untergrenze.
Diese Rechnung beruht auf Annahmen – die Größenordnung bleibt jedoch auch bei vorsichtigen Annahmen erheblich. Kein normaler Mensch kann alle Datenschutztexte lesen, die ihm im Netz begegnen – nicht aus Faulheit, sondern weil die Zeit schlicht fehlt. Und selbst wer sie läse: Begriffe wie „berechtigtes Interesse“ oder „Auftragsverarbeitung“ sind ohne juristische Vorkenntnisse kaum zu verstehen. Die DSGVO verlangt eine informierte Einwilligung – in der Praxis steht diesem Anspruch ein erheblicher Zeit- und Verständnisaufwand gegenüber.
Art. 12 Abs. 1 DSGVO schreibt vor, dass Datenschutzinformationen in „knapper, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ bereitgestellt werden müssen. Erwägungsgrund 39 der Verordnung bestätigt dieses Transparenzgebot ausdrücklich.
Diese Anforderung ist kein Appell – sie ist geltendes Recht, das von Aufsichtsbehörden durchgesetzt wird. Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte gegen TikTok eine Geldbuße von 750.000 Euro, weil Nutzerinnen und Nutzer nicht in einer für sie verständlichen Sprache informiert wurden. Die irische Datenschutzbehörde stellte bei Meta Transparenzverstöße fest, weil nicht hinreichend klar erklärt wurde, wie Daten verarbeitet werden und auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht – und verhängte dafür 390 Millionen Euro.
Datenschutztexte müssen also nicht nur vorhanden, sondern verständlich sein. Dass viele in der Praxis weder lesbar noch verständlich sind – wie die Rechnung in diesem Artikel zeigt – ist kein rechtsfreier Raum. Es ist eine Spannung zwischen geltendem Recht und gelebter Praxis, die Aufsichtsbehörden schon allein wegen des schieren Umfangs dieser Texte systematisch adressieren müssten.
Methodischer Hinweis: Wortzahlen erhoben Frühjahr 2025. Verlinkungsfaktor 3,7 aus Vollanalysen Google und Amazon.de. Domains-Schätzung größte Unbekannte. Gesetzesverweise bei 8 von 20 Seiten analysiert; nicht in der Hauptrechnung enthalten. Alle Szenarien zeigen Größenordnungen, keine exakten Werte.
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