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Ein US-Urteil bringt den transatlantischen Datenschutz ins Wanken

Дата публикации: 06-07-2026 09:32:00

Ein Urteil des US Supreme Court zur FTC entzieht dem EU-US-Datenschutz die Basis und stellt Europas Datenflüsse erneut infrage.

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Ein Urteil des US Supreme Court zur FTC entzieht dem EU-US-Datenschutz die Basis und stellt Europas Datenflüsse erneut infrage.

Seit dem Sommer 2023 war es erstaunlich ruhig geworden um den Datenschutz zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, obwohl gerade dieser Bereich eine Art Lebensader unserer vernetzten Welt bildet. Ob Sie eine Nachricht über einen amerikanischen Anbieter verschicken, Dateien in einer Cloud ablegen oder an einer Videokonferenz teilnehmen, in unzähligen alltäglichen Vorgängen wandern dabei ganz selbstverständlich Informationen über den Atlantik.

Erst das entsprechende Abkommen erlaubt es nämlich, dass personenbezogene Daten aus der EU in großem Umfang und ohne aufwendige Einzelprüfung in die USA fließen dürfen, was für Industrie, Verwaltung und Wirtschaft gleichermaßen unverzichtbar geworden ist. Auf amerikanischer Seite wacht seit vielen Jahren die Federal Trade Commission über die Einhaltung der Regeln, deren Unabhängigkeit lange als tragende Säule des gesamten Konstrukts galt.

Ein Richterspruch mit Fernwirkung

In dieser Woche hat der US Supreme Court nun entschieden, dass ebendiese Unabhängigkeit der Handelsaufsicht gegen die amerikanische Verfassung verstößt. Die Richter berufen sich dabei auf die sogenannte Unitary-Executive-Doktrin, wonach der Präsident die Kontrolle über sämtliche Behörden der Exekutive behalten muss, sodass sich einzelne Aufsichtsstellen dieser Weisungsbefugnis gar nicht erst entziehen dürfen.

Was zunächst wie eine rein inneramerikanische Frage des Verfassungsrechts aussieht, trifft die europäische Seite an einer besonders empfindlichen Stelle, weil sich die Europäische Kommission bei ihrer Angemessenheitsentscheidung nach eigenen Angaben mehrere hundert Mal genau auf diese Unabhängigkeit gestützt hat.

Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker forscht und berät als Direktor des cyberintelligence.institute international zu Cybersicherheit, digitaler Resilienz sowie IT-Recht in China und den USA. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.

Der Hintergrund liegt in der Grundrechtecharta der EU, die eine unabhängige Datenschutzaufsicht ausdrücklich vorschreibt, weshalb die Kontrolle im Zielland frei von politischer Einflussnahme erfolgen muss, damit eine Datenübermittlung überhaupt als angemessen gelten kann.

Angemessen bedeutet dabei, dass die Daten jenseits des Atlantiks im Kern ebenso gut geschützt sein müssen wie innerhalb der Union. Wie ernst dieser Grundsatz genommen wird, zeigt sich auch hierzulande, denn die für den Datenschutz zuständige Bundesbeauftragte ist bewusst als unabhängige oberste Bundesbehörde ausgestaltet, während das für die Cybersicherheit zuständige BSI als nachgeordnete Behörde in der ministeriellen Weisungskette verbleibt.

Überraschend ist das nicht

So schwerwiegend die Nachricht klingt, in der Fachwelt hat sie kaum jemanden überrascht, denn der Europäische Gerichtshof hat die strukturelle Schwäche solcher Abkommen bereits zweimal deutlich offengelegt. Im Jahr 2015 kippte er das Safe-Harbor-Abkommen und im Jahr 2020 dessen Nachfolger Privacy Shield, weil sich die amerikanischen Überwachungsgesetze und der fehlende gerichtliche Rechtsschutz nicht mit europäischen Grundrechten vertrugen.

Vor diesem Hintergrund liefert der jüngste Richterspruch weniger eine völlig neue Erkenntnis als vielmehr die nächste Wendung in einer altbekannten Grundsatzfrage, ob nämlich ein Versprechen der Regierung, das sich jederzeit einseitig widerrufen lässt, überhaupt ein verlässliches Fundament für internationale Datenflüsse bilden kann.


Wie es nun weitergeht

Kurzfristig dürften die Folgen ähnlich ausfallen wie schon im Jahr 2020, da die Angemessenheitsentscheidung der Kommission zunächst formal in Kraft bleibt, solange sie nicht ausdrücklich aufgehoben oder vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt wird. Der entscheidende Unterschied zu damals liegt allerdings darin, dass die Cloud inzwischen in nahezu allen öffentlichen wie privaten Bereichen sehr viel tiefer verankert ist als noch vor sechs Jahren, sodass ein geordneter Rückzug aus amerikanischen Diensten heute ungleich schwerer wiegt als seinerzeit beim Ende des Privacy Shield.

Erste Datenschützer haben die Kommission bereits aufgefordert, diesen Ausstieg geordnet einzuleiten, und bereiten zugleich eine Klage vor, deren Ausgang allerdings erst in einigen Jahren feststehen dürfte. Damit gerät die Kommission erneut in politischen Zugzwang, denn während unsere europäischen Grundrechte ein Höchstmaß an Datenschutz einfordern, lässt sich dieser Anspruch auf internationaler Ebene bislang kaum wirksam durchsetzen. Wohin die Reise am Ende führt, ob zu einem weiteren Abkommen, einer grundlegenden Reform oder einem mühsamen Umbau der digitalen Infrastruktur, bleibt vorerst offen, weshalb Sie diese Entwicklung in den kommenden Monaten aufmerksam verfolgen sollten.

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