Ein feuchter Grasweg, Hufe gleiten aus, ein Mensch stürzt schwer: Nach diesem Unfall fordert der Dienstherr des Verletzten vor dem Landgericht München II Schadenersatz. Es geht um die zentrale Frage, ob ein rein physikalisch bedingtes Wegrutschen auf unebenem Boden bereits die spezifische Tiergefahr verwirklicht.
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Gericht: LG München II
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