Ein paar falsche Kreuze, 56 Millionen Euro Rückforderung: In Hessen fordert die Kassenärztliche Vereinigung nach einer Stichprobenprüfung sämtliche Vergütungen für Corona-Tests zurück. Ob eine minimale Fehlerquote tatsächlich ausreicht, um die Honorare für den gesamten Abrechnungszeitraum pauschal einzuziehen, beschäftigt nun den Verwaltungsgerichtshof Hessen.
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