Flutlicht im Schlafzimmer statt nächtlicher Ruhe: Ein strahlendes LED-Schild des benachbarten Autohauses sorgt für hell erleuchtete Nächte auf dem privaten Grundstück. Das Verwaltungsgericht Schwerin prüft nun, ob Anwohner durch bloßes Herunterlassen der Rollläden selbst für Dunkelheit sorgen müssen oder ob die Werbeanlage schlicht zu hell strahlt.
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