Zwei Ex-Partner einigen sich allein, der Anwalt sieht nur zu – nun fordert er für seine bloße Anwesenheit im Gerichtssaal eine zusätzliche Einigungsgebühr. Ob das bloße Protokollieren eines bereits feststehenden Kompromisses in dieser Familiensache für den Gebührenanspruch im Vergütungsfestsetzungsverfahren ausreicht, beschäftigt nun das Kammergericht Berlin.
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