Sechs Monate nach dem Auszug: Die Kaution bleibt beim Vermieter. Die Betriebskostenabrechnung für 2003 liegt noch nicht vor, doch die Mieterin klagt auf sofortige Rückzahlung und Rechtshängigkeitszinsen. Darf der Vermieter einen angemessenen Teil für noch nicht fällige Nachforderungen einbehalten?
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Gericht: Bundesgerichtshof
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