Seit dem 19. Geburtstag ihres Sohnes tragen die Eltern weiterhin alle Versorgungskosten. Sie beanspruchen den steuerlichen Behinderten-Freibetrag für 2014 selbst, doch das Finanzamt erkennt die Übertragung nicht an. Der Bundesfinanzhof prüft nun, ob hier tatsächlich eine planwidrige Lücke besteht.
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Gericht: Bundesfinanzhof, III. Senat [...]