Viele getrennt lebende Eltern verschenken wertvolle Steuervorteile, weil sie trotz alleiniger Erziehungslast (Betreuungsunterhalt) nur den halben Freibetrag beanspruchen. Eine gezielte Übertragung des Kinderfreibetrags ermöglicht Ihnen die volle steuerliche Entlastung – wenn Sie die Voraussetzungen bei Unterhaltszahlungen und Widerspruchsrechten des Ex-Partners erfüllen.
Voller Kinderfreibetrag: [...]
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