463.500 Euro für die Doppelhaushälfte, Baujahr 1951. Das Haus war tatsächlich 43 Jahre älter und stammte aus dem Jahr 1908. Der Verkäufer pochte auf die notarielle Urkunde und leitete die Zwangsvollstreckung ein – ob er damit durchkam, war die brisante Frage vor dem Landgericht Bochum.
Zum vorliegenden Urteilstext springen:
Das Wichtigste im Überblick
Gericht: Landgericht Bochum
Datum: 01.04.2026
Aktenzeichen: [...]
Тональность 0
Информативность 0
www.ra-kotz.de