125.680 Euro für einen Acker, darauf soll eine Walnussplantage wachsen. Der Notarvertrag ist unterschrieben – da macht die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Der Grund: Der Flächennutzungsplan sieht Wohnbaufläche vor, auch wenn das Grundstück im Außenbereich liegt. Der Käufer zieht vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
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