Ein verstecktes Etikett sorgt für Ärger: Nachdem ein Kunde ein reduziertes Markenhemd gekauft hatte, entdeckte er darunter einen niedrigeren Preis. Schnell steht ein Mogel-Sale im Raum.
Ein verstecktes Etikett sorgt für Ärger: Nachdem ein Kunde ein reduziertes Markenhemd gekauft hatte, entdeckte er darunter einen niedrigeren Preis. Schnell steht ein Mogel-Sale im Raum.
Versteckte oder überklebte Preisschilder können den Traum vom Schnäppchen schnell platzen lassen. Das erlebte ein Kunde im Kaufhaus Stockmann in Helsinki, der sich über einen vermeintlich guten Deal gefreut hatte. Finne Heikki Rautio griff zu einem reduzierten Hemd der hochpreisigen Marke Oscar Jacobson. Laut Etikett lag der ursprüngliche Verkaufspreis bei 149 Euro, durch 40 Prozent Rabatt sollte er noch 89,40 Euro bezahlen.
Zu Hause prüfte Rautio das Hemd genauer und stieß auf einen zweiten, älteren Aufkleber unter dem Preisschild. Dort stand als ursprünglicher Preis 129 Euro. Bei demselben Rabatt von 40 Prozent hätte das Hemd also nur 77,40 Euro kosten müssen, rund zwölf Euro weniger.
Der Unterschied brachte Rautio auf einen Gedanken: Wurde der Preis kurz vor Beginn der Rabattaktion künstlich erhöht, um den Rabatt größer wirken zu lassen? Mit diesem Verdacht konfrontierte er den Kundenservice des Kaufhauses.
Stockmann weist den Vorwurf der Preismogelei entschieden zurück. Das Modehaus erklärte, das Hemd habe zu Beginn tatsächlich 129 Euro gekostet. Später seien jedoch Material- und Transportkosten gestiegen, weshalb der reguläre Verkaufspreis auf 149 Euro angehoben worden sei.
Die Einkaufsmanagerin Eva Gröndahl-Mykrä sprach von einem ärgerlichen Auszeichnungsfehler. Man habe versäumt, den alten Preisaufkleber zu entfernen. „Aus Sicht des Kunden ist das wirklich extrem ärgerlich und tut uns sehr leid“, entschuldigte sie sich. Immerhin gesteht Stockmann Betroffenen ein Recht auf Ausgleich zu. Kunden, die einen solchen Preisunterschied entdecken, bekommen laut dem Kaufhaus die Differenz erstattet.
Dass solche Fälle überhaupt geprüft und sanktioniert werden können, hängt mit verschärften Verbraucherschutzvorgaben in der Europäischen Union zusammen. Kern ist die sogenannte EU-Omnibus-Richtlinie. Sie bündelt mehrere Änderungen im Verbraucherrecht und zielt ausdrücklich auf Transparenz im Handel.
Im offiziellen Gesetzestext der Europäischen Union ist festgelegt, dass Händler bei jeder Rabattankündigung den niedrigsten Preis angeben müssen, den ein Produkt in den 30 Tagen vor Beginn der Aktion hatte.
Damit wollen die Gesetzgeber genau die Praxis verhindern, bei der Preise kurz vor einem „Sale“ hochgesetzt werden, um dann mit großen Rabattschildern zu werben. Erst durch den verpflichtenden Referenzpreis können Kunden realistischer einschätzen, ob sie ein echtes Sonderangebot oder nur eine optische Mogelpackung vor sich haben.
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