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„Fiel Mobbing zum Opfer”: Kosmetik-Lehrerin (40) verlor wegen ihres Aussehens den Job

Дата публикации: 11-07-2026 09:40:00

Melanie war als Fachlehrerin an einer Berufsschule in Innsbruck tätig. Sie bekam Ärger mit einigen Kolleginnen - es ging angeblich um ihr Aussehen.

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Melanie war als Fachlehrerin an einer Berufsschule in Innsbruck tätig. Sie bekam Ärger mit einigen Kolleginnen - es ging angeblich um ihr Aussehen.

Trotz positiver Beurteilungen durch Schuldirektor und Schulinspektor wird der Vertrag der Innsbrucker Junglehrerin Melanie S. von der Tiroler Bildungsdirektion nicht verlängert. Die 40-Jährige hatte nach einer erfolgreichen Karriere in der Kosmetikbranche als Fachlehrerin an einer Innsbrucker Berufsschule begonnen, geriet dort jedoch schnell mit dem Kollegium in Konflikt.

Laut S. wurde sie wegen ihres modernen Auftretens und ihres Äußeren ausgegrenzt und gemobbt. Kolleginnen hätten ihr unter anderem vorgeworfen, mit ihren aufgespritzten Lippen für den Beruf ungeeignet zu sein. „Ich fiel Mobbing zum Opfer“, erklärte die 40-Jährige der „Kronen Zeitung“.

Kosmetik-Lehrerin (40) verlor Job: Screenshots ihrer Social-Media-Auftritte sollen weitergegeben worden sein

Zusätzlich sollen Screenshots ihrer Social-Media-Auftritte, darunter auch Fotos und Videos mit Schülerinnen sowie ein Bild mit einer Waffe vom Schießstand, an Entscheidungsträger weitergeleitet worden sein. Eine daraufhin eingebrachte Anzeige wurde laut S. später eingestellt.

Obwohl sie bei Schülerinnen, Betrieben und Unterstützern großen Zuspruch erhielt und für ihre menschliche sowie fachliche Kompetenz gelobt wurde, blieb die Bildungsdirektion bei ihrer Entscheidung. Für die Junglehrerin endet das Dienstverhältnis nun mit dem letzten Arbeitstag am Freitag.

Diese optischen Vorgaben gelten für Lehrkräfte in Deutschland

Einer Junglehrerin in Österreich wurde angeblich ihr Aussehen zum Verhängnis. In Deutschland gibt es keine optischen Vorgaben für Lehrkräfte, auch keine einheitliche Kleiderordnung. Optische Vorgaben basieren primär auf den beamtenrechtlichen Pflichten (etwa das Beamtenstatusgesetz) und dem allgemeinen Hausrecht der Schulleitung.

Die wichtigsten optischen Grundsätze:

  • Amtliche Neutralität: Beamte sind zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet. Das Tragen von auffälligen religiösen Symbolen ist (insbesondere in Bundesländern wie Berlin, basierend auf dem Neutralitätsgesetz) stark eingeschränkt oder verboten, während in anderen Bundesländern individuelle Regelungen gelten.
  • Verfassungstreue: Politische Symbole oder Kleidungsstücke (etwa Kennzeichen der rechtsextremen Szene), die Zweifel an der Verfassungstreue aufkommen lassen, sind strengstens untersagt und können disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Angemessenheit: Die Kleidung muss dem pädagogischen Auftrag und der Vorbildfunktion gerecht werden. Vorgaben fordern in der Regel ein gepflegtes, sauberes Erscheinungsbild ohne zerschlissene oder unangemessen freizügige Kleidung

Auch Tattoos sind grundsätzlich erlaubt. Entscheidend ist jedoch das Neutralitätsgebot des jeweiligen Bundeslandes, besonders bei einer Verbeamtung. Die Motive dürfen nicht extremistisch, gewaltverherrlichend oder diskriminierend sein. Oft wird verlangt, dass großflächige Tattoos während des Unterrichts abgedeckt werden.

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Классификация: Происшествия. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 9. Тональность: -2. Информативность: 3. Источник: rss.focus.de.