Melanie war als Fachlehrerin an einer Berufsschule in Innsbruck tätig. Sie bekam Ärger mit einigen Kolleginnen - es ging angeblich um ihr Aussehen.
Melanie war als Fachlehrerin an einer Berufsschule in Innsbruck tätig. Sie bekam Ärger mit einigen Kolleginnen - es ging angeblich um ihr Aussehen.
Trotz positiver Beurteilungen durch Schuldirektor und Schulinspektor wird der Vertrag der Innsbrucker Junglehrerin Melanie S. von der Tiroler Bildungsdirektion nicht verlängert. Die 40-Jährige hatte nach einer erfolgreichen Karriere in der Kosmetikbranche als Fachlehrerin an einer Innsbrucker Berufsschule begonnen, geriet dort jedoch schnell mit dem Kollegium in Konflikt.
Laut S. wurde sie wegen ihres modernen Auftretens und ihres Äußeren ausgegrenzt und gemobbt. Kolleginnen hätten ihr unter anderem vorgeworfen, mit ihren aufgespritzten Lippen für den Beruf ungeeignet zu sein. „Ich fiel Mobbing zum Opfer“, erklärte die 40-Jährige der „Kronen Zeitung“.
Zusätzlich sollen Screenshots ihrer Social-Media-Auftritte, darunter auch Fotos und Videos mit Schülerinnen sowie ein Bild mit einer Waffe vom Schießstand, an Entscheidungsträger weitergeleitet worden sein. Eine daraufhin eingebrachte Anzeige wurde laut S. später eingestellt.
Obwohl sie bei Schülerinnen, Betrieben und Unterstützern großen Zuspruch erhielt und für ihre menschliche sowie fachliche Kompetenz gelobt wurde, blieb die Bildungsdirektion bei ihrer Entscheidung. Für die Junglehrerin endet das Dienstverhältnis nun mit dem letzten Arbeitstag am Freitag.
Einer Junglehrerin in Österreich wurde angeblich ihr Aussehen zum Verhängnis. In Deutschland gibt es keine optischen Vorgaben für Lehrkräfte, auch keine einheitliche Kleiderordnung. Optische Vorgaben basieren primär auf den beamtenrechtlichen Pflichten (etwa das Beamtenstatusgesetz) und dem allgemeinen Hausrecht der Schulleitung.
Die wichtigsten optischen Grundsätze:
Auch Tattoos sind grundsätzlich erlaubt. Entscheidend ist jedoch das Neutralitätsgebot des jeweiligen Bundeslandes, besonders bei einer Verbeamtung. Die Motive dürfen nicht extremistisch, gewaltverherrlichend oder diskriminierend sein. Oft wird verlangt, dass großflächige Tattoos während des Unterrichts abgedeckt werden.
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