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Mietenkataster in Berlin: Fragen und Antworten

Дата публикации: 08-07-2026 15:54:23

Es soll ein scharfes Schwert sein, um gegen überteuerte Mieten vorzugehen: Tatsächlich geht das Mietenkataster mit Verpflichtungen für Vermieter einher. Aber welche genau und gibt es Schwachstellen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.


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FAQ Wohnungsmarkt in Berlin Das Mietenkataster kommt - aber was bringt es wirklich?

Die untergehende Sonne strahlt Berlins Mehrfamilienhäuser an.
Die untergehende Sonne strahlt Berlins Mehrfamilienhäuser an.

Es ist da, fast. Immerhin in der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das Berliner Abgeordnetenhaus das geplante Mietenkataster beschlossen. In der digitalen Datenbank sollen künftig die 1,8 Millionen Mietwohnungen in der Hauptstadt erfasst werden. Es soll darum gehen, einen Überblick über den Wohnungsbestand zu bekommen - und Verdachtsfälle von Mietwucher aufzudecken.

Was genau ist ein Mietenkataster?

Es handelt sich hierbei eine digitale Datenbank, die den Behörden am Ende jederzeit zur Verfügung stehen soll. Dafür muss sie aber zunächst mit Daten zum Wohnungsmarkt gefüttert werden. Damit das passiert, haben Politiker im Berliner Abgeordnetenhaus ein Mietenkataster für Wohnungen in Berlin beschlossen. Das heißt: Vermieter müssen für ihre Wohnungen alle relevanten Daten übermitteln, und diese auch aktuell halten. Damit müssen sie auch offenlegen, wie hoch ihre Mieteinnahmen sind. Das Vorhaben fällt auf, denn es ist das bundesweit erste Wohn- und Mietenkataster dieser Art.

Ab wann gilt die Neuregelung?

Beschlossen wurde das Mietenkataster im Juli. Damit gehen aber noch keine Verpflichtungen für Vermieter und Hausbesitzer ein. Dafür muss der Senat im nächsten Schritt eine Rechtsverordnung auf den Weg bringen. Darauf aufbauend kommt die Datenbank. Wann? Im Laufe des Jahres 2027, heißt es von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf Nachfrage von rbb|24. Sobald die Datenbank freigeschaltet ist, tickt die Uhr für Vermieter und Hausbesitzer. Denn ist das Kataster vollständig eingeführt, wird ihnen zwölf Monate Zeit gegeben, die Daten zu übermitteln.

Wie soll das Mietenkataster gegen hohe Mieten helfen?

Der Plan ist, dass das Kataster mit Hilfe künstlicher Intelligenz analysiert und auffällig hohe Mieten herausgefiltert werden. Betroffene Vermieter erhalten dann einen Hinweis. So haben sie Gelegenheit, entweder die Höhe der verlangten Miete zu erläutern oder sie im Falle einer Überhöhung auf eine rechtlich zulässige Höhe zu reduzieren. Geschieht dies nicht, infomiert die Behörde bei Verdacht auf überhöhte Miete (20 Prozent oder mehr über Mietspiegel) das zuständige Ordnungsamt oder beim Verdacht auf eine Wuchermiete (50 Prozent oder mehr über Mietspiegel) die Staatsanwaltschaft.

In der schwarz-roten Koalition hofft man außerdem darauf, dass Vermieter, die zurzeit wissentlich eine zu hohe Miete verlangen, diese bereits während der einjährigen Eintragungsfrist nach unten korrigieren, um so weder eine unzulässig hohe Miete ins Kataster eintragen zu müssen noch die Auskunft zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

Was wird abgefragt?

Vermieter müssen angeben, wie die Adresse der Wohnung sowie die Wohnlage und Etage lautet. Außerdem die Größe, Anzahl der Zimmer, Ausstattung, Dauer des Mietverhältnisses, Höhe der vereinbarten Nettokaltmiete und die Zusammensetzung der Nebenkosten sowie den Grundsteueranteil für die Wohnung.

Auf Grundlage dieser Daten sollen Behörden leichter einschätzen können, ob eine Miete höher ist als zulässig. Öffentlich wird der Mietenkataster nicht zugänglich sein.

Betrifft das Mietenkataster viele Menschen in Berlin?

Ja, der Wohnungsmarkt in Berlin ist bekanntlich seit vielen Jahren enorm angespannt – das Thema "bezahlbarer Wohnraum" ist ein Dauerbrenner in der politischen Arena. Das Mietenkataster könnte auf bis zu 1,8 Millionen Wohnungen anwendbar sein, so viele Mietwohnungen gibt es in der Hauptstadt.

Die Mieterinnen und Mieter selbst müssen im Rahmen des Mietenkatasters nichts weiter tun. Laut dem Berliner Mieterverein gilt das Gesetz übrigens auch für Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung untervermieten, zwar sind sie dann auch nur (Haupt-)Mieter, aber sie agieren in dieser Konstellation wie ein Vermieter.

Müssen alle Vermieter die Daten übermitteln?

Eigentlich schon. Denn Vermieter haben ab Gültigkeit des Gesetzes ja zwölf Monate Zeit, um die Daten digital an die Behörden zu übermitteln. Tun sie dies nicht, können die Behörden gegen die Vermieter vorgehen, zum Beispiel mit Strafzahlungen von bis zu 10.000 Euro - bei Wiederholungen bis zu 100.000 Euro.

Noch gibt es übrigens keinerlei Strukturen, die erahnen lassen, wie das Portal am Ende aussehen wird. "Die Eintragung erfolgt über eine von der für das Wohnungs- und Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung bereitgestellten digitalen Schnittstelle oder ein digitales Portal", heißt es im Wortlaut in der beschlossenen Version dazu nur.

Warum "eigentlich"?

Weil Vermieter laut dem Gesetz die Auskunft verweigern dürfen, wenn Gefahr besteht, dass sie sich selbst in einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren belasten könnten. Für diesen Fall sieht die Vereinbarung vor, dass es den Behörden freistehen soll, der Sache auf eigene Faust nachzugehen – etwa indem sie sich an "Dritte" wenden. Übersetzt dürfte die auch heißen, dass sie etwa die Mietauskunft direkt von Mietern zu holen versuchen.

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Wenn nun parallel ein Mietkataster aufgebaut wird, stellt sich die Frage, welchen Stellenwert der Mietspiegel künftig noch haben soll

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Carsten Brückner von Haus & Grund Berlin

Wie kommt die Neuregelung an?

Gemischt. Auf der einen Seite steht zum Beispiel der Berliner Mieterverein, der die Datenbank grundsätzlich begrüßt. "Bislang waren Mieterinnen und Mieter auf sich allein gestellt, Verstöße gegen die Mietpreisbremse und gegen die Mietpreisüberhöhung nach Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu verfolgen", erklärte Vereins-Geschäftsführer Sebastian Bartels.

Unmut hingegen beim Vermieterverband Haus und Grund, der das Kataster als unnötiger Konkurrent zum Berliner Mietspiegel sieht. "Der qualifizierte Mietspiegel hat sich in Berlin über viele Jahre bewährt. Wenn nun parallel ein Mietkataster aufgebaut wird, stellt sich die Frage, welchen Stellenwert der Mietspiegel künftig noch haben soll. Wir sehen die Gefahr einer schleichenden Aushöhlung dieses bewährten Instruments", erklärt Carsten Brückner, Vorsitzender von Haus & Grund Berlin [hausundgrund.de].

Allerdings hat auch Bartels vom Mieterverein Kritik. Wenn man genau hinschaue, seien Lücken in dem kommenden Gesetz u erkennen. Diese könnten dazu führen, dass Vermieter unwahre Daten hinterlegten. "Es gibt diese schwarzen Schafe in Berlin. Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass man selber nicht mehr die Miete prüfen muss", sagte Bartels im Gespräch mit Radioeins vom rbb.

Hat das Mietenkataster eine Vorgeschichte?

Ja, und zwar eine lange. Auf die Idee war schon die rot-grün-rote Koalition von 2021 gekommen, kam damit aber nicht voran. 2022 sprach sich auch die damals oppositionelle CDU-Fraktion in einem Beschlusspapier für die Einrichtung eines Mietenkatasters aus, 2023 stand es dann im Wahlprogramm der Christdemokraten für die Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl. Im Sommer 2026 legte die schwarz-rote Koalition erstmals einen konkreten Gesetzentwurf vor.

Anfang Juli enthielten sich Grüne und Linke bei der Abstimmung. Die AfD lehnte die Einführung des Mietenkatasters ab. Sie argumentiert, so könnten schwarze Schafe unter den Vermietern nicht gefunden werden.

Sendung: radioeins vom rbb, 03.07.2026, 9 Uhr Audio: radioeins vom rbb, 03.07.2026, Tobias Moeck

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