Die letzte Warnung des Papstes war vergebens: Mit ihren verbotenen Bischofsweihen am Mittwochmorgen sind die Beteiligten nun exkommuniziert, also aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen.
Update | Écône · Die letzte Warnung des Papstes war vergebens: Mit ihren verbotenen Bischofsweihen am Mittwochmorgen sind die Beteiligten nun exkommuniziert, also aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen.
Der Vatikan hat den Kirchenausschluss von sechs Bischöfen der traditonalistischen Piusbrüdern bestätigt. Am Donnerstag erklärte der vatikanische Glaubenspräfekt, Kardinal Víctor Fernández, förmlich die Exkommunikation als Tatstrafe für die unerlaubten Bischofsweihen am Mittwoch in Écône. Der Vorgang ist laut Kirchenrecht ein spalterischer Akt und zieht automatisch den Kirchenausschluss nach sich.
Vor der Bergkulisse des Wallis und vor vielen tausend Teilnehmern hatten die traditionalistischen Piusbrüder am Mittwochvormittag vier Priester ihrer Gemeinschaft in der Schweiz zu Bischöfen geweiht - gegen das ausdrückliche Verbot von Papst Leo XIV. Damit sind die Beteiligten, die beiden weihenden und die vier neu geweihten Bischöfe, laut dem Kirchenrecht automatisch exkommuniziert, also aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen.
Die Traditionalisten lehnen entscheidende kirchliche Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) ab. Streitpunkte sind vor allem Religionsfreiheit, Ökumene und Formen des katholischen Gottesdienstes. Eindringlich hatte der Papst die erzkonservative Gemeinschaft am Dienstag noch einmal beschworen, die Weihen abzusagen. Stattdessen sprachen die Piusbrüder ihm zu Beginn der Bischofsweihe faktisch die kirchliche Autorität ab.
Normalerweise wird dort der Auftrag des Papstes verlesen. Da dieser fehlte, erklärte der Generalobere Davide Pagliarani schriftlich: Da die römischen Institutionen seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) von einem Geist beseelt seien, der der wahren Tradition der Kirche entgegenstehe, sehe man sich in der Pflicht, Bischöfe in der wahren Gesinnung zu weihen.
Alle Strafen und Zensuren, die gegen die Weihen ausgesprochen werden, besitzen nach der ausdrücklichen Auffassung des Generaloberen „keinerlei Gültigkeit“. 1988 war am Tag nach der Bischofsweihe das vatikanische Dekret gefolgt, das die mit der Tat automatisch eingetretene Exkommunikation bestätigte. Kirchenrechtler rechnen mit einem ähnlichen Prozedere Roms auch für dieses Mal.
Der Gemeinschaft gehören weltweit mehr als 700 Priester an, die meisten davon in Nordamerika und in Frankreich. Schon 1988 waren nach der unerlaubten Weihe von vier eigenen Bischöfen ihr französischer Gründer, Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991), sowie die Geweihten durch den Vatikan exkommuniziert worden.
Benedikt XVI. (2005-2013) hob diese Beugestrafe zwar 2009 auf; zu einer theologischen Einigung kam es aber seither nicht. Am Mittwoch nun wurden vier Männer zu Bischöfen geweiht, um den Priesternachwuchs der Gemeinschaft sicherzustellen: ein Schweizer, ein US-Amerikaner sowie zwei Franzosen.
Der Vatikan und auch Leo XIV. hatten die Bruderschaft bis zuletzt gewarnt. Leo bat sie, „das geistliche Wohl der Gläubigen sorgfältig zu bedenken“. Denn durch den schismatischen Akt der Weihe würden sie ihre Anhänger des „Empfangs der Sakramente berauben“, die sie doch suchten. Ausdrücklich würdigte der Papst die große Verbundenheit der Piusbrüder mit der Liturgie, ihr Engagement in der Priesterausbildung und ihren „Wunsch nach Treue zur Tradition“. Die Kirche sei „offen für einen Weg des Dialogs und der Verständigung“.
Der Generalobere der Bruderschaft, Davide Pagliarani, dankte dem Papst am Vorabend der Weihen „in kindlicher Ergebenheit“ für seine „väterliche Fürsorge“ - und bat ihn, sich vor einer Erklärung des Schismas „die notwendige Zeit“ zur Unterscheidung der Geister zu nehmen. Nur einige Stunden später sprach er ihm in seinem vorbereiteten Dekret die Autorität ab, die Weihe mit gültigen Strafen zu belegen.
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