Die beiden Hauptbelastungszeugen im Scheuer-Prozess schildern glaubhaft, eine Verschiebung des Maut-Vertragsschlusses bis zum EuGH-Urteil angeboten zu haben. Doch ihre Aussagen liefern zugleich Argumente für die Verteidigung.
Die beiden Hauptbelastungszeugen im Scheuer-Prozess schildern glaubhaft, eine Verschiebung des Maut-Vertragsschlusses bis zum EuGH-Urteil angeboten zu haben. Doch ihre Aussagen liefern zugleich Argumente für die Verteidigung.
Einen "geistigen Offenbarungseid" findet der österreichische Unternehmer Georg Kapsch es, wenn jemand behauptet, sich an nichts erinnern zu können. Er selbst habe damit jedenfalls keine Probleme, versichert der 67-Jährige als Zeuge am Montag vor dem Landgericht (LG) Berlin I. Und tatsächlich kann Kapsch fast acht Jahre nach dem entscheidenden Gespräch im Bundesverkehrsministerium noch einige Details berichten.
Es geht um den 29. November 2018. Damals trafen sich Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), sein Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz sowie die beiden potenziellen Mautbetreiber, die Vorstandschefs Georg Kapsch (Kapsch TrafficCom) und Klaus-Peter Schulenberg (CTS Eventim).
Das Treffen sollte zu einem Strafprozess für Scheuer und Schulz führen. Diese beiden sollen vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages bewusst die Unwahrheit gesagt haben, als sie erklärten, sich nicht an ein Angebot zu erinnern, mit dem Vertragsschluss bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten.
Nach zwei Verhandlungstagen, an denen vor allem die Angeklagten ihre Sicht der Dinge schilderten, waren am Montag die beiden Hauptbelastungszeugen an der Reihe.
"Ich hatte mehrere Schrecksekunden"Der Österreicher Kapsch beginnt und beschreibt das damalige Gespräch zunächst als freundlich und offen. Allerdings habe es ein gewaltiges Problem gegeben: Das Angebot des Betreiberkonsortiums lag rund eine Milliarde Euro über dem verfügbaren Budget. Scheuer habe deutlich gemacht, dass zusätzliche Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Schulenberg habe deshalb zunächst vorgeschlagen, noch einmal zum Haushaltsausschuss zu gehen. Auch das habe die Ministeriumsseite abgelehnt. Und dann, so Kapsch, habe Schulenberg plötzlich vorgeschlagen, man könne sich doch noch etwas mehr Zeit geben. Schließlich müsse der EuGH ohnehin noch entscheiden.
Für Kapsch sei das eine Überraschung gewesen, allerdings keine angenehme. "Ich gebe zu, ich hatte mehrere Schrecksekunden, weil ich nicht wusste, warum er das macht", sagt er. Und weiter: "Ich verstehe es bis heute nicht." Seine Verärgerung passt zu den Aussagen von Scheuer und Schulz, wonach die Mautbetreiber unter anderem wegen der Personalplanung ein Interesse an einem schnellen Vertragsschluss gehabt hätten.
"Ich desavouiere keine Geschäftspartner"Der Vorschlag sei mit ihm nicht abgestimmt worden, so Kapsch. "Ich schätze es nicht, wenn ein Verhandlungspartner ohne Absprache sowas macht." Dennoch habe er nichts dagegen gesagt. Seine Begründung: österreichische Höflichkeit. Er "desavouiere" keine Geschäftspartner öffentlich. Zudem habe er darauf gehofft, dass sich Schulenberg schon etwas bei dem Angebot gedacht habe: "Er ist Deutscher, ich ein kleiner Österreicher, vielleicht weiß er mehr", schildert Kapsch seine damaligen Gedanken.
Auch Scheuer sei nicht begeistert gewesen. "Das hat auf der anderen Seite auch keine Freude ausgelöst", erinnert sich Kapsch. Der Minister habe erklärt, eine Verschiebung sei nicht denkbar. Schließlich gebe es Gutachten, die für die Rechtmäßigkeit der Maut sprächen.
Lange diskutiert worden sei darüber nicht. Da seien keine fünf Gegenargumente gekommen, "das Thema war relativ schnell wieder vom Tisch", sagt Kapsch.
Welche Motivation gab es für ein Verschiebungsangebot?Nach einer Verhandlungspause: Rollenwechsel auf der Zeugenbank. Der 75-jährige Eventim-Chef Schulenberg bekräftigt wie schon im Maut-Untersuchungsausschuss sein damaliges Verschiebungsangebot. Er habe Scheuer erklärt, dass angesichts der erheblichen finanziellen Differenzen ohnehin kein Zeitdruck bestehe. Der Minister könne zusätzliche Haushaltsmittel beschaffen, und man könne zugleich die Entscheidung des EuGH abwarten.
Der Vorsitzende Richter der 36. Großen Strafkammer, Pit Becker, wollte genauer wissen, warum Schulenberg das Verschiebungsangebot unterbreitet haben soll. Er lenkt das Thema auf die vertragliche Risikoverteilung im Falle eines negativen EuGH-Urteils zur Pkw-Maut, das weitgehend beim Bund lag. Nach der vom Bundesverkehrsministerium selbst vorgeschlagenen Regelung sollte eine Entschädigung der Mautbetreiber in etwa den entgangenen Gewinn für zwölf Jahre Vertragslaufzeit betragen. Damit seien doch die Betreiber "relativ gut abgesichert", so Becker euphemistisch.
Schulenberg entgegnete, es gehe ihm nicht nur um das Finanzielle, sondern auch um das Wohl der Angestellten, die im Falle eines negativen EuGH-Urteils gerade erst angestellt und dann wieder gefeuert werden müssten und dann tatsächlich mussten. Er habe trotz der überzeugenden Beteuerungen vonseiten des Ministeriums, dass der EuGH pro Maut entscheiden werde, ein Restrisiko gesehen. Für Eventim wäre zudem eine längere Zeit für die Entwicklung der Software entspannter gewesen.
Schulenberg: "Selbstverständlich war das ernst gemeint"Schulenberg betont zudem, der Vorschlag sei keineswegs nur eine beiläufige Bemerkung gewesen. Er habe die festgefahrene Verhandlungssituation entspannen wollen. "Selbstverständlich war das ernst gemeint." Die Staatsanwaltschaft fragt nach, ob die andere Seite das möglicherweise anders verstanden haben könnte. Schulenberg: "Das kann ich nicht beurteilen. Aber zumindest war es von mir nicht so gemeint."
Aber auch laut Schulenberg wurde über eine Verschiebung nicht lange diskutiert. Auf die Frage, ob das Thema schnell vom Tisch genommen worden sei, sagt Schulenberg sogar: "Sofort."
Nach der Mittagspause geht es um die spätere Kündigung wegen Schlechtleistung durch das Ministerium nach dem Maut-Urteil. Schulenberg räumt ein, darüber empört gewesen zu sein, Kapsch habe von einem "absoluten Foulspiel" gesprochen. Scheuer habe die Nachricht selbst übermittelt und dabei "höchst verunsichert und blass" gewirkt. Am Schluss des Termins habe Scheuer die Mautbetreiber darum gebeten, bei Presseanfragen zu sagen, dass auch sie einen Vertragsabschluss im Jahre 2018 gewollt hätten. Scheuer habe "klar "und "unfreundlich" gedroht, im gegenteiligen Falle die Unternehmen im Parlament schlecht darzustellen.
Ergibt sich hieraus nun eine Rachemotivation für Schulenberg, Scheuer eine Lüge anzudichten? Schulenberg weist die Frage hierzu zurück. "Ich hege keinerlei Groll gegen Herrn Scheuer", betont er. Bereits bei einer früheren Vernehmung hatte er erklärt: "Ich persönlich finde, dass Herr Scheuer einem leidtun kann, so wie die Dinge sich entwickelt haben."
Zwei glaubwürdige Zeugen und …Nach diesem dritten Verhandlungstag spricht viel dafür, dass Schulenberg das Verschiebungsangebot tatsächlich gemacht hat. Beide Unternehmer schildern den Vorgang weitgehend übereinstimmend und mit einer Reihe von Details, die ihre Aussagen glaubhaft erscheinen lassen.
Dazu gehört vor allem Kapschs unverhohlene Irritation ("Schrecksekunden") über das Vorgehen seines damaligen Geschäftspartners. Er versucht keineswegs, den Vorschlag nachträglich als besonders klug darzustellen. Im Gegenteil: Er hätte ihn selbst nicht gemacht und versteht bis heute nicht, was Schulenberg damit bezweckte.
Auch Schulenbergs Darstellung überzeugt in wesentlichen Punkten. Er berichtet, noch unmittelbar nach dem Treffen verschiedenen Personen von seinem Vorstoß und dessen Zurückweisung erzählt zu haben. Damit wäre seine Darstellung keineswegs erst im Nachhinein entstanden, nachdem die Pkw-Maut 2019 vor dem EuGH gescheitert war und es nach der Kündigung wegen Schlechtleistung ein Rachemotiv gegeben haben könnte.
Ein plausibles Motiv dafür, ein Verschiebungsangebot vollständig zu erfinden und darüber vor Gericht bewusst falsch auszusagen, lässt sich kaum finden. Lebensnah wäre auch, dass der gewiefte Unternehmer Schulenberg das "Verschiebungsangebot" als Vertragspoker eingesetzt hat, um den Druck auf das Ministerium nach dem Motto "Wir können warten" zu erhöhen.
… trotzdem Futter für die VerteidigungDoch auch wenn die Aussagen glaubhaft sind, ist damit über die Schuld von Scheuer und Schulz noch nichts Abschließendes gesagt.
Denn das Gericht muss nicht nur davon überzeugt sein, dass es das Verschiebungsangebot gegeben hat. Strafrechtlich kommt es nicht darauf an, ob Scheuer und Schulz sich hätten erinnern müssen. Sie müssten vielmehr nach Überzeugung des Gerichts bewusst falsch ausgesagt haben. Bleiben vernünftige Zweifel daran, ob die beiden Angeklagten sich bei ihren Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss tatsächlich nicht erinnerten, gehen die zu ihren Gunsten.
Und ausgerechnet die Zeugenaussagen vom Montag könnten solche Zweifel stützen.
Nach beiden Schilderungen wurde Schulenbergs Vorschlag praktisch sofort zurückgewiesen. Es gab keine längere Diskussion, keine Verhandlungen über die Bedingungen einer Verschiebung und offenbar auch keine weitere Vertiefung des Themas. Insofern ist eine Erinnerungslücke plausibler, als wenn Schulenberg und Kapsch von einer intensiven Erörterung des Themas berichtet hätten. Diese für die Verteidigung vorteilhafte Auslegung wird allerdings wiederum durch die Aussage von Schulenberg konterkariert, dass Scheuer die Mautbetreiber aufgefordert habe, auch zu sagen, dass sie einen schnellen Vertragsschluss wollten. Wäre diese Aussage wahr, stützte dies eher die Annahme, dass Scheuer nach dem Scheitern der Maut sehr wohl ein Verschiebungsangebot im Kopf hatte.
Die Anklage kommt einen Schritt voran, aber nicht ans ZielFür die Anklage war der dritte Prozesstag ein "Erfolg". Die Aussagen von Kapsch und Schulenberg stärken ihre Darstellung, dass es das Verschiebungsangebot tatsächlich gab, erheblich.
Doch der Weg zum Beweis eines tatsächlich unterbreiteten Angebots zu einer strafbaren Erinnerungslüge ist noch weit. Wie realistisch es ist, dass Kapsch und Schulenberg mit ihrer Darstellung des Gesprächs recht haben und Scheuer und Schulz trotzdem nicht gelogen haben, weil sie sich daran nicht erinnern konnten, wird am Ende das Gericht zu beurteilen haben.
Noch stehen allerdings einige Verhandlungstage an. Die Verteidigung erhält am kommenden Mittwoch Gelegenheit, die beiden Zeugen selbst zu befragen.
Weitere LTO-Berichterstattung zum Thema:
Zitiervorschlag
Scheuer-Prozess Tag 3: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61123 (abgerufen am: 26.10.2026 )
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