Deutscher Job und Homeoffice in Spanien? Was nach Freiheit klingt, kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuerliche und rechtliche Folgen haben.
Deutscher Job und Homeoffice in Spanien? Was nach Freiheit klingt, kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuerliche und rechtliche Folgen haben.
Immer mehr Arbeitnehmer möchten ihren deutschen Job behalten und gleichzeitig ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegen. In meiner Beratung erlebe ich jedoch regelmäßig, dass die rechtlichen Folgen eines dauerhaften Homeoffice aus Spanien unterschätzt werden. Wer diesen Schritt plant, sollte deshalb vor allem die folgenden Punkte kennen.
Marco Preuschoff ist strategischer Berater für Auswanderung nach Spanien – besonders auf die Kanaren. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ihren Arbeitsplatz frei wählen können, wenn ihr Arbeitgeber Homeoffice erlaubt. Doch die Erlaubnis, von zu Hause aus zu arbeiten, bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitsplatz dauerhaft ins Ausland verlegt werden darf.
Wer seinen deutschen Job künftig von Spanien aus ausüben möchte, sollte deshalb zuerst mit seinem Arbeitgeber sprechen. Denn durch die dauerhafte Tätigkeit aus einem anderen Staat können nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für das Unternehmen steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Pflichten entstehen.
Ein Umzug nach Spanien verändert somit nicht nur den privaten Lebensmittelpunkt. Auch wenn Arbeitsvertrag, Tätigkeit und Arbeitgeber gleich bleiben, entsteht eine grenzüberschreitende Beschäftigung, die vor dem Umzug geprüft und sauber gestaltet werden sollte.
Mit dem Umzug nach Spanien stellt sich schnell die Frage, in welchem Land das Gehalt versteuert werden muss. Häufig fällt dabei die bekannte 183-Tage-Regel. Sie allein entscheidet jedoch nicht darüber, wo jemand steuerlich ansässig ist. Denn es gibt weitere Kriterien, die eine steuerliche Ansässigkeit auslösen können.
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Wer seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Spanien verlegt, kann dort steuerlich ansässig werden – auch wenn weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland besteht. Gleichzeitig muss geprüft werden, welchem Staat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien das Besteuerungsrecht für das Arbeitseinkommen zusteht.
Entscheidend ist dabei, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Wer dauerhaft aus seinem Homeoffice in Spanien für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet, kann daher nicht automatisch davon ausgehen, dass sein Gehalt weiterhin ausschließlich in Deutschland versteuert wird.
Neben der Einkommensteuer wird die Sozialversicherung häufig übersehen. Wer dauerhaft aus Spanien für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet, kann nicht automatisch in der deutschen Sozialversicherung bleiben. Innerhalb der EU soll grundsätzlich immer nur das Sozialversicherungssystem eines Mitgliedstaates gelten. Welches das ist, hängt unter anderem davon ab, wo und in welchem Umfang die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Für grenzüberschreitendes Homeoffice gibt es zwar Sonderregelungen, durch die unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Sozialversicherung bestehen bleiben kann. Bei einer dauerhaften Verlagerung des Arbeitsplatzes nach Spanien kann jedoch die spanische Sozialversicherung zuständig werden.
Auch für den deutschen Arbeitgeber kann der dauerhafte Arbeitsplatz in Spanien steuerliche Folgen haben. Eine wichtige Frage ist, ob durch die Tätigkeit des Mitarbeiters eine sogenannte Betriebsstätte in Spanien entstehen kann.
Das ist nicht automatisch bei jedem Homeoffice der Fall. Entscheidend sind die konkreten Umstände der Tätigkeit. Relevant kann beispielsweise sein, welche Aufgaben der Arbeitnehmer übernimmt, welche Befugnisse er besitzt und welche Bedeutung der Arbeitsplatz in Spanien für das Unternehmen hat.
Entsteht eine Betriebsstätte, können daraus steuerliche und administrative Pflichten des deutschen Unternehmens in Spanien folgen. Gerade deshalb lehnen manche Arbeitgeber dauerhaftes Homeoffice aus dem Ausland ab oder erlauben es erst nach einer rechtlichen und steuerlichen Prüfung.
Trotz dieser Herausforderungen zeigt die Praxis, dass es grundsätzlich möglich ist, dauerhaft aus Spanien für einen deutschen Arbeitgeber zu arbeiten. Entscheidend ist, die grenzüberschreitende Beschäftigung von Beginn an richtig zu gestalten. Dabei müssen insbesondere die steuerliche Ansässigkeit, das Besteuerungsrecht für das Gehalt, die Sozialversicherung und mögliche Pflichten des Arbeitgebers in Spanien aufeinander abgestimmt werden.
Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegen möchte, sollte diese Fragen deshalb möglichst vor dem Umzug gemeinsam mit seinem Arbeitgeber klären. So kann der deutsche Job bestehen bleiben, während der Arbeits- und Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Spanien verlagert wird.
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