Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Union, SPD und Grüne stimmten dafür.
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Union, SPD und Grüne stimmten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, AfD und Linke enthielten sich. Kern ist eine bessere Patientensteuerung: Die Notrufnummer 112 und die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 sollen zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzt werden.
Künftig soll eine einheitliche, softwaregestützte Ersteinschätzung – telefonisch, per Video oder vor Ort – entscheiden, ob Hilfesuchende einen Rettungswagen, eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis oder eine Krankenhausnotaufnahme benötigen. Die dabei erhobenen Informationen sollen digital weitergegeben werden. Die Koalition will dafür auch die elektronische Patientenakte, Telemedizin und künstliche Intelligenz nutzen.
„Je nach Dringlichkeit werden dann die Patienten in eine Arztpraxis, in eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme einer Klinik vermittelt. Je nach Schwere, mit oder ohne Rettungsdienst“, sagte Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). „Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich in Zukunft auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen.“
Der CSU-Gesundheitspolitiker Prof. Hans Theiss erklärte: „Sich im Moment eines Notfalls auf das System verlassen zu können, das gehört zum gesellschaftlichen Urvertrauen.“ Die Sicherung der Notfallversorgung „in den großen Städten, aber auch in dünner besiedelten Regionen, auf Inseln und in den Bergen“ sei die Basis des Gesundheitssystems. Zentrale Anlaufstellen werden integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern. Dort sollen Notaufnahme und Notdienstpraxis gemeinsam eine Ersteinschätzung vornehmen und Patienten entsprechend weiterleiten. Die Standorte legen die Länder nach einheitlichen Kriterien fest; 98 Prozent der Bevölkerung sollen ein INZ innerhalb von 30 Autominuten erreichen können. Die Notfallreform bezeichnete Theiss als „Quantensprung“.
Die medizinische Notfallrettung wird zudem als eigenständige Leistung im Sozialgesetzbuch V verankert. Behandlungen durch Notfallsanitäter am Einsatzort sollen auch dann vergütet werden, wenn kein Transport ins Krankenhaus folgt. Smartphone-basierte Systeme sollen zudem Ersthelfer in der Nähe alarmieren, ergänzt durch ein bundesweites Register für Defibrillatoren.
Frühwarnsystem mit Datenübermittlung zum Erkennen von „Drogenwellen“Außerdem schafft das Gesetz eine Rechtsgrundlage für das bundesweite Drogenmonitoring- und Frühwarnsystem NEWS (Nationales Early Warning System). Rettungsdienste, Krankenhäuser, Drogen- und Suchthilfeeinrichtungen, wissenschaftliche Labore sowie Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei dürfen künftig anonymisierte Daten zu (vermuteten) Vergiftungen und sichergestellten Substanzen an Landesknotenpunkte übermitteln. Gemeldet werden können unter anderem Symptome, toxikologische Befunde, verabreichte Notfallmedikamente wie Naloxon sowie Datum und Postleitzahl des Einsatzortes. Die Informationen laufen bei der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen, um neue gefährliche Substanzen, gepanschte Drogen oder den Missbrauch psychoaktiver Medikamente frühzeitig zu erkennen und schnell vor regionalen „Drogenwellen“ warnen zu können. „Rettungsdienste, Notaufnahmen, Suchthilfe und Polizei dürfen ihre Informationen künftig regelhaft zusammenführen, die Prüfung jedes Einzelfalls entfällt“, was der Sucht- und Drogenbeauftragte Prof. Hendrik Streeck begrüßt.
Die Union erwartet durch die Reform langfristig Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr, weil unnötige Transporte und Behandlungen in Notaufnahmen vermieden werden. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verwies darauf, dass nach Einschätzung von Notfallmedizinern rund ein Drittel der Patienten in Notaufnahmen kein akuter Notfall sei.
Linnemann dankte seinen Amtsvorgängern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die die Reform bereits angestoßen hätten. Mit dem Gesetz beschloss der Bundestag zugleich Korrekturen am Krankenkassen-Sparpaket vom Sommer. Eine Kostenregelung zulasten der Haus- und Kinderärzte wird gestrichen, Abschläge bei der hausarztzentrierten Versorgung werden abgeschafft. Bei der psychotherapeutischen Versorgung werden Vergütungsregeln verbessert, unter anderem durch eine extrabudgetäre Vergütung für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen und dringliche Behandlungsfälle. Krankenkassen müssen ihre Mitglieder bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags zudem doch wieder informieren. Ärztliche Terminmeldepflichten sollen die Terminvermittlung verbessern.
„Wir haben von Anfang an gesagt, wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach. Genau das tun wir heute“, sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis. Er verwies zudem auf 550 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr für Krankenhäuser, davon 100 Millionen Euro für Universitätskliniken und 450 Millionen Euro für weitere Krankenhäuser. Mehrere Redner der Koalition verwiesen darauf, dass der GKV-Schätzerkreis den rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr mit unverändert 2,9 Prozent angegeben hatte.
Trotz der Zustimmung gab es an der Reform viel Kritik – unter anderem an der Finanzierung des Rettungsdienstes und seiner Vorhaltekosten, am Personalmangel und den Arbeitsbedingungen der Rettungskräfte, an fehlenden ambulanten Behandlungsterminen sowie an den mitbeschlossenen Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, etwa bei Psychotherapie, Hybrid-DRG, Hilfsmittelversorgung und Kinderkranktagen. Als Einspruchsgesetz braucht die Reform keine Zustimmung des Bundesrats; die Länder können aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Länderkammer soll am 20. November abschließend darüber beraten.
Update 15.10.2026, 17:30 Uhr
Zitat von Hendrik Streeck und weitere Informationen zu NEWS ergänzt
(mack)
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