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Vorsicht vor Abzocke mit Reisegenehmigungen

Дата публикации: 13-10-2026 08:55:16

Ob ETA oder ESTA: Wer für die Einreise notwendige Dokumente online beantragt, sollte genau hinschauen. Wie Urlauber offizielle Seiten erkennen - und was man tun kann, wenn man hereingefallen ist.

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Stand: 13.10.2026, 10:55 Uhr

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Mann hält einen Reisepass in der Hand

Reisegenehmigungen wie ETA und ESTA sollten ausschließlich über staatliche Internetseiten oder Apps beantragt werden. © Christin Klose/dpa-tmn

Ob ETA oder ESTA: Wer für die Einreise notwendige Dokumente online beantragt, sollte genau hinschauen. Wie Urlauber offizielle Seiten erkennen - und was man tun kann, wenn man hereingefallen ist.

Potsdam - Achtung, Kostenfalle für Urlauber: Unseriöse Anbieter bieten Reisegenehmigungen wie die ETA für Großbritannien oder die ESTA für die USA für ein Vielfaches des offiziellen Preises an - und schlimmstenfalls erhält man dann gar nicht die notwendigen Nachweise.

Davor warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg und rät, die Dokumente nur über die offiziellen Seiten im Internet zu beantragen.

Tückisch ist demnach, dass bei Suchmaschinen oft kostenpflichtige Seiten privater Anbieter als erste Treffer erscheinen, die den offiziellen Seiten teils zum Verwechseln ähnlich sind. Darum gilt: genau hinschauen.

Das Portal für die britische ETA ist: https://www.gov.uk/eta/apply.

Für die amerikanische ESTA: https://esta.cbp.dhs.gov/.

Für den ETA- und ESTA-Antrag gibt es zudem offizielle staatliche Apps für Smartphones mit Android oder iOS.

Mehr als viermal so viel gezahlt wie nötig

Die ETA für Großbritannien etwa kostet aktuell 20 Pfund pro Person, das sind knapp 24 Euro. Sie ist seit April 2025 für alle Reisenden Pflicht, die kein Visum oder Aufenthaltstitel für das Land haben. Seit der Einführung wird immer wieder vor Abzocke durch private Anbieter gewarnt.

Und es hört nicht auf, wie die Verbraucherschützer an einem aktuellen Fall aus ihrer Beratung deutlich machen: Eine Frau habe für drei ETA statt der eigentlich fälligen rund 70 Euro bei einem Dienstleister rund 310 Euro bezahlt.

Was kann man in so einem Fall noch tun? Umgehend eine Rückerstattung verlangen und sämtliche Unterlagen, E-Mails sowie Screenshots sichern, rät die Verbraucherzentrale. Zudem seine Bank oder seinen Kreditkartenanbieter kontaktieren: „In einigen Fällen sind Rückbuchungen möglich.“ dpa

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