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Komplizierte „Paketsteuer“ in Kraft: 2,40 Euro pro Bestellung in Österreich

Дата публикации: 01-10-2026 22:04:00

14 Webshops müssen seit Donnerstag für die meisten Online-Bestellungen aus Österreich 2 Euro Paketsteuer zahlen. Die meisten wälzen das ab, plus Umsatzsteuer.

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  1. Komplizierte „Paketsteuer“ in Kraft: 2,40 Euro pro Bestellung in Österreich
  2. Umwälzung löst Umsatzsteuer aus
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Die komplizierte österreichische Paketsteuer in Höhe von zwei Euro ist am Donnerstag in Kraft getreten. Soweit bekannt, betrifft sie zunächst Bestellungen bei 14 Webshops: Aliexpress, Amazon, Apple, Best Secret, Ebay, Ikea, Mediamarkt, Otto, Shein, Shop-Apotheke, Temu, Universal, XXXLutz und Zalando. Im Jänner dürfte Refurbed, ein österreichischer Marktplatz für aufgearbeitete Gebrauchtware, hinzukommen.

Denn betroffen sind Online-Plattformen und -Händler, die im jeweils vorangegangenen Wirtschaftsjahr in Österreich 100 Millionen Euro mit „Versandhandel“ umgesetzt haben. Refurbed dürfte diese Schwelle im laufenden Jahr überschreiten.

Eine offizielle Liste paketsteuerpflichtiger Webshops gibt es nicht, sie müssen sich selbst beim österreichischen Finanzamt melden. Ausdrücklich sind auch Verkäufe kleiner Händler und Privatpersonen erfasst, die auf erfassten Plattformen wie Aliexpress, Amazon, Ebay und Refurbed Waren feilbieten, egal, wie viel der eigentliche Verkäufer im Jahr umsetzt.

Diverse Ausnahmen

Nicht paketbesteuert werden in Läden getätigte Bestellungen mit späterer Lieferung, sowie Online-Bestellungen, bei denen die Ware in einer unter der Marke des Händlers auftretenden Einrichtung abgeholt wird. Auch für Postsendungen unübliche Verpackungen wie Taschen mit warmen Speisen sowie offene Säcke oder Körbe befreien von der Paketsteuer. Bestellungen von Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften sind ebenso ausgenommen, es sei denn, sie werden in Postpaketen zugestellt.

Generell paketsteuerfrei sind Online-Bestellungen von Kunden, die Umsatzsteuervorabzug geltend machen können, vereinfachend gesagt normal umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Umgekehrt muss anfallende Paketsteuer selbst dann entrichtet werden, wenn ein Kunde bestellt, aber am Ende nicht bezahlt. Der Online-Händler hat dann zusätzlichen Schaden zu tragen.

Muss die Ware retourniert werden, fällt die Steuer trotzdem an. Jedoch haben Otto und Zalando angekündigt, eingehobene Paketsteuer bei Rücksendungen zurückzuerstatten und die Zusatzkosten zu schlucken. Diese Händler dürften hohe Retourenquoten haben und die Bestelllust ihrer Kunden nicht bremsen wollen.

Falscher Name

Irreführend ist der Begriff „Paketsteuer“: Die betroffenen Webshops dürfen sich nämlich entscheiden, ob sie pro Paket oder pro Bestellung bezahlen. Da selten mehrere Bestellungen in einem Paket zusammengefasst werden, aber nicht selten Bestellungen auf mehrere Lieferungen aufgeteilt werden, dürfte Besteuerung pro Bestellung Standard werden.

Das ist auch dann vorteilhaft für den Händler, wenn die Ware unterwegs verschwindet oder beschädigt ankommt. Hat sich der Händler für Besteuerung pro Bestellung entschieden, fällt bei der zweiten Zumittlung wenigstens keine zweite Paketsteuer an.

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