Kaufvertrag prüfen, Notar verstehen, Schlüssel sicher übergeben: So meistern Sie die entscheidende Phase beim Hauskauf. Teil 4 der Serie.
Notartermin, Kreditvertrag, Grundbuch: Beim Hauskauf zahlt sich Sorgfalt doppelt aus. Was Sie wissen und prüfen müssen, bevor Sie unterschreiben.
Bis hierher war alles Vorbereitung. Jetzt wird es verbindlich.
Der Notartermin ist der Moment, auf den der gesamte Kaufprozess zuläuft. Wie Dominosteine, die in der richtigen Reihenfolge fallen müssen – nur dass hier jeder Stein zahlt. Mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag gehen Sie eine Verpflichtung ein, die einer Eheschließung gleicht: Ist der Vertrag beurkundet, gibt es kein Widerrufsrecht mehr.
Kein Grund zur Panik – aber ein Grund zur absoluten Sorgfalt. Wer diesen Schritt gut vorbereitet und sich einen genauen Zeitstrahl aufzeichnet, geht ruhig in den Termin. Wer ihn unterschätzt, unterschreibt unter Umständen etwas, das ihn teuer zu stehen kommt.
Dieser Artikel ist der vierte Teil einer fünfteiligen Serie für einen Hauskauf.
Bevor der Notar ins Spiel kommt, steht die Finanzierung. Der Kreditvertrag mit der Bank ist das erste große Dokument in diesem Prozess – und er bestimmt, wie viel Sie leihen, zu welchem Zins, für welche Laufzeit und zu welchen Bedingungen.
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Ein wichtiger Punkt beim Timing: Anders als beim Kaufvertrag gilt für Verbraucherdarlehen ein gesetzliches Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen. Unterschreiben Sie den Kreditvertrag daher am besten nicht früher als 14 Tage vor dem Notartermin. Sollte der Kauf in letzter Sekunde scheitern, können Sie den Darlehensvertrag innerhalb dieser Frist noch ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Lesen Sie den Vertrag vollständig. Jede Klausel, die Sie jetzt nicht verstehen, kann später zum Problem werden. Achten Sie besonders auf diese Punkte:
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Teil 1: So geht's wirklich: Der perfekte 5-Phasen-Plan fürs Eigenheim
Teil 2: Wo und wie Sie die passende Immobilie finden – und worauf Sie bei Exposés wirklich achten müssen
Teil 3: Kaufpreis verhandeln – wie Sie den richtigen Preis ermitteln und was Sie bei der Finanzierungszusage beachten müssen
Teil 4: Finanzierung und Notartermin – Kreditvertrag unterschreiben, Notar beauftragen, Kaufvertrag prüfen
Teil 5: Übergabe und Einzug – Übergabeprotokoll, letzte Zahlungen, Ummeldungen und was Sie in den ersten Wochen erledigen müssen
Der Notar ist kein Anwalt einer der beiden Seiten. Er ist ein unabhängiger Amtsträger, der zur Neutralität verpflichtet ist, beide Parteien gleich belehrt und den Kaufvertrag beurkundet. In Deutschland ist diese notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf Pflicht.
Den Notar wählt und beauftragt üblicherweise der Käufer. Achtung: Sobald Sie den Notar beauftragen, den Vertragsentwurf zu erstellen, entstehen Kosten – auch wenn der Kauf danach nicht zustande kommt. Treffen Sie daher schon bei der Beauftragung eine klare Vereinbarung: Die Partei, die zurücktritt, übernimmt die Kosten.
Die Notar- und Grundbuchkosten trägt in der Regel der Käufer. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und degressiv gestaffelt – je teurer die Immobilie, desto günstiger wird es prozentual. Rechnen Sie mit etwa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises.
Den Kaufvertragsentwurf rechtzeitig prüfen
Der Notar verschickt den Kaufvertragsentwurf üblicherweise einige Tage vor dem Termin. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 14 Tage zwischen Erhalt des Entwurfs und Beurkundung. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Offene Fragen können Sie direkt mit dem Notar klären – das kostet nichts extra.
Auf diese Punkte sollten Sie besonders achten:
„Ich weise meine Kunden immer darauf hin, dass 'gekauft wie gesehen' bei Bestandsimmobilien weitreichende Folgen haben kann“, sagt Birgit Weber, Baufinanzierungsexpertin. „Die größte Verhandlungsmacht des Käufers ist das Geld, die des Verkäufers der Schlüssel. Solange weder Kaufpreis noch Schlüssel übergeben wurden, können beide Seiten ihre Interessen aktiv vertreten.“
Der Termin ist oft weniger dramatisch als erwartet. Der Notar liest den Vertrag laut vor – das dauert etwa 30 bis 60 Minuten. Beide Parteien können jederzeit Fragen stellen. Nutzen Sie dieses Recht. Unterschreiben Sie nichts, das Sie nicht verstehen. Am Ende unterzeichnen Käufer, Verkäufer und Notar. Das Eigentum geht damit aber noch nicht sofort auf Sie über.
Der Kaufprozess endet nicht mit dem Notartermin. Bevor Sie rechtlich als Eigentümer gelten, müssen drei Dinge erledigt sein:
Vergessen Sie bei der Planung nicht die Kosten, die nach dem Notartermin noch anfallen. Neben Maklerprovisionen und Amtsgerichtskosten ist besonders die Doppelbelastung aus laufender Miete und bereits anlaufender Baufinanzierungsrate ein oft unterschätzter Posten. Planen Sie auch Umzug, Möbelkauf und Renovierung großzügig ein.
Es gibt einen wichtigen rechtlichen Unterschied: Besitzer der Immobilie werden Sie mit der Schlüsselübergabe. Eigentümer sind Sie jedoch erst mit der Eintragung im Grundbuch – und die erfolgt häufig erst vier bis acht Wochen nach Zahlung des Kaufpreises.
Die Übergabe selbst sollte immer mit einem Protokoll dokumentiert werden: Zählerstände und Anzahl der übergebenen Schlüssel gehören schriftlich festgehalten.
„Ein Tipp, den ich meinen Kunden grundsätzlich mitgebe, ist, die Schlösser nach der Übergabe sofort austauschen zu lassen“, rät Immobilienexpertin Weber: „Denn man weiß nie, wer im Laufe der Zeit alles einen Schlüssel besessen hat. Eine Ausnahme bilden nur moderne Schließsysteme mit Schlüsselkarte.“
Mit der Eintragung ins Grundbuch haben Sie außerdem ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung, die Sie vom Verkäufer übernehmen. Prüfen Sie diese Police genau, passen Sie sie auf das aktuelle Niveau an – und integrieren Sie unbedingt einen Elementarschadenschutz. Informieren Sie den Versicherer zudem über Leerstände oder größere Renovierungen.
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Teil 1: So geht's wirklich: Der perfekte 5-Phasen-Plan fürs Eigenheim
Teil 2: Wo und wie Sie die passende Immobilie finden – und worauf Sie bei Exposés wirklich achten müssen
Teil 3: Kaufpreis verhandeln – wie Sie den richtigen Preis ermitteln und was Sie bei der Finanzierungszusage beachten müssen
Teil 4: Finanzierung und Notartermin – Kreditvertrag unterschreiben, Notar beauftragen, Kaufvertrag prüfen
Teil 5: Übergabe und Einzug – Übergabeprotokoll, letzte Zahlungen, Ummeldungen und was Sie in den ersten Wochen erledigen müssen
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