Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer muss sich wegen seiner Aussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss ab Montag strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält seine Erinnerungslücken zum teuren Maut-Fiasko für eine strafbare Lüge.

Hat der Ex-Bundesverkehrsminister Erinnerungslücken zur Vermeidung des Mautdesasters nur vorgetäuscht oder tatsächlich ein günstiges Angebot der Mautbetreiber vergessen? Das hat nun das LG Berlin I zu entscheiden. picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd
Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer muss sich wegen seiner Aussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss ab Montag strafrechtlich verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält seine Erinnerungslücken zum teuren Maut-Fiasko für eine strafbare Lüge.
Vor dem Landgericht (LG) Berlin I beginnt am Montagvormittag der Prozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen des Vorwurfs einer falschen Aussage im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages (538 KLs 16/25). Mitangeklagt ist der frühere Staatssekretär Gerhard Schulz. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden vor, bei ihrer Befragung im Ausschuss bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Das LG hat die Anklage zugelassen.
Die geplante Pkw-Maut war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Diskriminierung von anderen EU-Bürgern als unionsrechtswidrig gestoppt worden. Mit fatalen finanziellen Folgen. Der Bund kündigte die Betreiberverträge und musste nach einem späteren Vergleich 243 Millionen Euro Schadensersatz an die Betreiber zahlen.
Besonders brisant war, dass das Verkehrsministerium die Betreiberverträge bereits Ende 2018 abgeschlossen hatte, obwohl das Verfahren vor dem EuGH noch lief. Mit den Umständen des Maut-Debakels befasste sich anschließend ein Untersuchungsausschuss des Bundestages.
Wäre Millionen-Mautdebakel vermeidbar gewesen?Dort spielte eine Frage eine zentrale Rolle. Die Manager der Betreiberfirmen, Klaus-Peter Schulenberg und Georg Kapsch, erklärten im Untersuchungsausschuss, sie hätten Scheuer bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten, mit der Unterzeichnung der Verträge bis zur Entscheidung des EuGH zu warten. Eine überaus pikante Information. Denn das hätte bedeutet, dass das spätere Millionendesaster vermeidbar gewesen wäre und Scheuer mit der Unterzeichnung der Verträge ohne Not ein erhebliches finanzielles Risiko eingegangen war.
Doch Scheuer und Schulz gaben im Untersuchungsausschuss an, sich an ein solches Verschiebungsangebot der Betreiber nicht erinnern zu können. Genau darin sieht die Staatsanwaltschaft nun eine bewusste Falschaussage. Sie wirft Scheuer und Schulz vor, entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben zu haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können.
Gericht muss klären, woran Scheuer sich tatsächlich erinnerteRechtlich geht es um den Vorwurf einer falschen uneidlichen Aussage nach § 153 Strafgesetzbuch (StGB). § 162 Abs. 2 StGB erstreckt die Strafbarkeit ausdrücklich auch auf falsche Aussagen vor Untersuchungsausschüssen des Bundestages.
Der entscheidende Punkt des Prozesses liegt damit nicht allein in der Frage, ob das Verschiebungsangebot tatsächlich gemacht wurde. Das Gericht muss vor allem klären, ob Scheuer und Schulz sich bei ihrer Aussage tatsächlich nicht daran erinnerten – oder ob sie eine vorhandene Erinnerung bewusst verschwiegen. Der Vorwurf betrifft damit eine sogenannte innere Tatsache, auf die das Gericht regelmäßig aus äußeren Umständen und Beweismitteln schließen muss.
Scheuer weist Vorwurf zurückScheuer wehrt sich gegen den Vorwurf. Sein Mandant trete dem gegen ihn erhobenen Vorwurf "nachdrücklich" entgegen, "zu einer an ihn gerichteten Frage eine unzutreffende Antwort gegeben zu haben", teilte sein Anwalt Daniel Krause auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur vor Beginn des Prozesses mit.
"Daran hält er fest und wird sich gegen diesen Vorwurf verteidigen", so Krause weiter. Auch Schulz bestreitet den Vorwurf.
Schon bei Erhebung der Anklage hatte Scheuers Verteidiger den Kern der Verteidigung so beschrieben: Scheuer habe eine "wahrheitsgemäße Aussage zu seiner tatsächlich nicht vorhandenen Erinnerung gemacht". Wer keine Erinnerung an einen Vorgang habe, müsse und könne sich entsprechend äußern. Bereits seit April 2022 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Scheuer und Schulz wegen des Verdachts einer falschen uneidlichen Aussage. Dem Verfahren lagen mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen zugrunde.
Kein Regress gegen ScheuerNach dem 243-Millionen-Euro-Vergleich ließ das Verkehrsministerium durch eine Rechtanwaltskanzlei prüfen, ob Scheuer persönlich für die finanziellen Folgen des Maut-Debakels in Regress genommen werden könnte.
Eine solche persönliche Haftung ist allerdings rechtlich mit hohen Hürden verbunden. Das Bundesministergesetz kennt – anders als § 75 Bundesbeamtengesetz für Beamte – keine allgemeine Regresshaftung von Ministern für Pflichtverletzungen. LTO-Autor Patrick Heinemann analysierte deshalb bereits 2023, dass eine persönliche Haftung Scheuers kaum begründbar sein dürfte. So sah es auch das anschließend veröffentlichtes Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei des Ministeriums.
Während Scheuer für die finanziellen Folgen des Maut-Debakels damit nicht persönlich einstehen musste, geht es nun um eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit. Bei einer Verurteilung wegen falscher uneidlicher Aussage droht nach § 153 StGB eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
mit Materialien dpa
Zitiervorschlag
Vorwurf der Falschaussage gegen Ex-Bundesverkehrsminister: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60919 (abgerufen am: 28.09.2026 )
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