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Strafprozess: Pflegedienst-Chef soll Angestellte vergewaltigt haben – „Ein falscher Ton und ich sag es deinem Mann“

Дата публикации: 12-08-2026 15:00:00




Der Prozess um den ehemaligen Pflegedienstleiter, der über Jahre Mitarbeiterinnen seiner Firma vergewaltigt haben soll, wurde am Mittwoch fortgesetzt. Eine Ermittlerin gab Einblicke in die Vernehmungen und identifizierte Tatmuster. Ein wichtiges Beweisstück fehlt allerdings.



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Strafprozess Pflegedienst-Chef soll Angestellte vergewaltigt haben – „Ein falscher Ton und ich sag es deinem Mann“

Saarbrücken · Der Prozess um den ehemaligen Pflegedienstleiter, der über Jahre Mitarbeiterinnen seiner Firma vergewaltigt haben soll, wurde am Mittwoch fortgesetzt. Eine Ermittlerin gab Einblicke in die Vernehmungen und identifizierte Tatmuster. Ein wichtiges Beweisstück fehlt allerdings.

12.08.2026 , 17:00 Uhr

Dem ehemaligen Pflegedienstleiter aus Rehlingen-Siersburg wird unter anderem vorgeworfen, vier seiner Angestellten teilweise über Jahre vergewaltigt zu haben.

Dem ehemaligen Pflegedienstleiter aus Rehlingen-Siersburg wird unter anderem vorgeworfen, vier seiner Angestellten teilweise über Jahre vergewaltigt zu haben.

Foto: Isabell Schirra

Von Isabell Schirra

War es Vergewaltigung oder eine einvernehmliche Affäre? Diese Frage stand am Mittwoch bei der Verhandlung um den ehemaligen Leiter eines Pflegedienstes in Rehlingen-Siersburg, der mehrere seiner Mitarbeiterinnen vergewaltigt, sexuell belästigt und bedroht haben soll, am Landgericht Saarbrücken im Raum. Zumindest in Bezug auf die Hauptbelastungszeugin.

Diese soll, nach eigenen Angaben in einer polizeilichen Vernehmung, ein zunächst einvernehmliches, sexuelles Verhältnis mit dem Angeklagten gepflegt haben. Dem Gericht liegen auch Auszüge aus einem Chat-Verlauf zwischen den beiden vor, in denen sie gegenseitig sexuelles Interesse bekunden, sich schlüpfrige Nachrichten hin und her schreiben.

Vergewaltigungsprozess gegen Ex-Pflegedienst-Chef: Beweisstück fehlt

Die Zeugin habe erzählt, dass der Angeklagte ihr ein Auto und Geld versprochen habe, wenn diese „mitmache“ – irgendwann habe sie das aber nicht mehr gewollt und auch klar kommuniziert. So erzählte es ein Kriminaloberkommissar am Mittwoch als Zeuge vor Gericht. Er hatte die Zeugin – wie auch andere Mitarbeiterinnen – ursprünglich im Kontext des Verdachtes des Abrechnungsbetruges im Pflegedienst des Angeklagten befragt (das entsprechende Verfahren wurde mittlerweile eingestellt). Als sich Aussagen der Zeuginnen hinsichtlich sexueller Grenzüberschreitungen durch den Chef häuften, sei er zu dem Schluss gekommen, „dass da mehr sein könnte“, sagte der Polizeioberkommissar. Anschließend sei das Verfahren um Vergewaltigung und Co. vom ursprünglichen Verfahren abgetrennt und an die entsprechende Dienststelle übergeben worden.

Vergewaltigung und sexuelle Belästigung – Ehemaligem Pflegedienstleiter werden 18 Taten zur Last gelegt

Insgesamt werden dem Angeklagten 18 Taten zur Last gelegt: sexuelle Belästigung in drei Fällen, Vergewaltigung in zehn Fällen, Vergewaltigung in Tateinheit mit Bedrohung, Vergewaltigung in Tateinheit mit Nötigung und Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und/oder schwerer Körperverletzung in drei Fällen. Ereignet haben sollen sich die Taten zwischen 2021 und 2024. Unter anderem im Kontext des Geschäftsbetriebes des inzwischen insolventen Pflegedienstes, den der 54-jährige Angeklagte gemeinsam mit seiner Frau leitete. Die Vernehmung der Hauptbelastungszeugin sowie der vier Nebenklägerinnen fand zum Schutz der mutmaßlichen Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Am Mittwoch wurde neben dem Ermittler im Fall des vermeintlichen Abrechnungsbetruges auch die Hauptermittlerin in den Fällen der mutmaßlichen Vergewaltigung und sexuellen Belästigung in den Zeugenstand gerufen. Sie skizzierte ihre Eindrücke aus den Vernehmungen der fünf mutmaßlichen Opfer. In diesen habe sich durchaus ein Muster abgezeichnet: So habe der Angeklagte sich seine Chef-Position und die häufig wirtschaftlich prekären Verhältnisse der Frauen zunutze gemacht.

Angeklagter soll sich Machtpostion zunutze gemacht haben

Die zu jenem Zeitpunkt frisch vom Ehemann getrennte und daher auf den Lohn angewiesene Hauswirtschafterin der Familie des Angeklagten etwa habe Angst gehabt, ihren Job und den Dienstwagen zu verlieren, wenn sie die sexuellen Übergriffe des Angeklagten nicht zuließe. Er habe sie mehrfach in seinem Haus – mitunter im Ehebett – vergewaltigt. Von sich aus hätte sie das aber nie angezeigt, habe sie im Verhör gesagt. Schließlich habe sie sich gefügt und vom Chatverlauf der beiden ausgehend habe man „von einer normalen Affäre“ ausgehen können. Auf Nachfrage des Verteidigers (der Angeklagte hat zu seinem Pflichtverteidiger noch den Sexualstrafrechts-Experten Nikolai Odebralski aus Essen mit ins Boot genommen) bestätigte die Ermittlerin, dass diese Chats nicht zu den Akten genommen wurden, da sie von der Zeugin nicht eingereicht wurden.

Gleiches gilt für den Chatverlauf mit der Hauptbelastungszeugin. Ihr habe er laut deren Aussage auch Penisbilder geschickt, sie habe auch in Nachrichten mehrfach gebeten, „mit allem aufzuhören“. Allerdings sei ihr Handy in den Räumlichkeiten der Firma verschwunden. Woher hingegen die Frau des Angeklagten Screenshots aus diesen Chats hatte, konnte an diesem Tag nicht geklärt werden. Die am Textanfang erwähnten Nachrichten mit dem gegenseitigen sexuellen Interesse hatte die Frau des Angeklagten der Mitarbeiterin geschickt mit der Frage „Ist das alles wahr?“

Taten sollen sich in Firma, Privathaus und sogar während eines Hilfskonvois in die Ukraine ereignet haben

Auch zwei weitere Mitarbeiterinnen habe er laut deren Aussage unter einem Vorwand auf das Familienanwesen gelockt, auch sie habe er dort, teilweise unter der Zuhilfenahme von Sexspielzeugen, vergewaltigt. Andere Übergriffe sollen in Büroräumlichkeiten, im Kleinbus des Angeklagten und sogar während der Fahrt in einem Hilfskonvoi in die Ukraine stattgefunden haben. Bei seinen Taten sei der Angeklagte laut Aussagen der vermeintlichen Opfer stets forsch und mitunter brutal vorgegangen und habe sie mit Drohungen verknüpft: Etwa „Wenn du nicht still hältst, bringe ich dich um!“. Oder: „Ich weiß, wo deine Mama arbeitet. Ich habe keine Probleme, dort jemanden vorbeizuschicken.“ Oder: „Ein falscher Ton und ich sag es deinem Mann und deinen Kindern!“.

Einer weiteren Mitarbeiterin habe er laut deren Aussage im Firmengebäude gegen die Wand gedrückt und sei mit dem Finger in sie eingedrungen. Laut Ermittlerin habe sich diese allerdings gewehrt und als Einzige gedroht, die Ehefrau des Angeklagten zu informieren und sich anschließend auch eine andere Stelle gesucht. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt. (sas)

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