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Briefwahl in Berlin: Alles über Antrag, Ablauf und Fristen

Дата публикации: 19-08-2026 08:38:40

Briefwahl statt Wahllokal: Warum viele Berliner den bequemen Weg wählen und worauf jetzt zu achten ist.

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Der Wahlsonntag rückt näher. Am 20. September entscheidet Berlin über ein neues Abgeordnetenhaus und die Zusammensetzung der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen. Doch was tun, wenn man an diesem Sonntag auf Reisen ist, arbeiten muss oder einfach keine Lust hat, lange vor dem Wahllokal in der Schlange zu stehen? Dann heißt das Zauberwort: Briefwahl. So funktioniert sie und diese Fristen gelten!

Wie beantragt man die Briefwahl-Unterlagen?

Wer per Brief wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dafür muss die Briefwahl beantragt werden. Das geht online, per E-Mail, per Post, per Fax oder persönlich in einer Briefwahlstelle des jeweiligen Bezirks. Telefonisch ist eine Beantragung dagegen ausgeschlossen. Besonders bequem: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag mit QR-Code, über den viele Daten bereits automatisch übernommen werden.

Die Online-Beantragung ist seit dem 10. August möglich und läuft bis zum 15. September. Wer den Antrag schriftlich per Post oder E-Mail stellt, hat etwas länger Zeit. Spätestens am Freitag vor der Wahl, also am 18. September um 15 Uhr, muss der Antrag beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Am schnellsten fordert man die Briefwahlunterlagen mithilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung an.

Am schnellsten fordert man die Briefwahlunterlagen mithilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung an.Fotostand/Imago

Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Wahlberechtigte die Briefwahl-Unterlagen per Post. Dazu gehören ein Wahlschein, die amtlichen Stimmzettel, ein weißer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt mit allen Erläuterungen. Wer nicht alle Briefwahlunterlagen erhalten oder sie verloren hat, sollte umgehend das Bezirkswahlamt kontaktieren.

In welchen Umschlag kommt der ausgefüllte Stimmzettel?

Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag. Kleben Sie diesen zu und legen Sie ihn in den roten Wahlbriefumschlag. In dieses rote Kuvert gehört zusätzlich auch der Wahlschein, der unterschrieben und mit Datum versehen werden muss. Dann muss der Umschlag zugeklebt werden.

Sie können den Umschlag dann entweder persönlich im Wahlamt abgeben oder mit der Post verschicken. Wenn Sie den Brief innerhalb Deutschlands verschicken, brauchen Sie dafür keine Briefmarke.

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Es ist aber auch in allen Bezirken möglich, direkt vor Ort per Briefwahl abzustimmen. In den sogenannten Briefwahlstellen werden die Unterlagen ausgehändigt, der Stimmzettel kann sofort in einer Wahlkabine ausgefüllt und anschließend direkt abgegeben werden. Ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis genügt. Eine vorherige Beantragung ist dafür nicht notwendig.

Wann muss der Wahlbrief spätestens beim Wahlamt sein?

Besonders wichtig bei der Briefwahl per Post ist die letzte Frist. Nicht der Poststempel entscheidet, sondern der tatsächliche Eingang des roten Wahlbriefs beim Bezirkswahlamt. Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 20. September, um 18 Uhr dort eingetroffen sein. Wer den Brief erst auf den letzten Drücker einwirft, geht also ein Risiko ein. Die Landeswahlleitung empfiehlt deshalb, für den Postweg mindestens drei Werktage einzuplanen.

Landeswahlleiter Stephan Bröchler empfiehlt sogar einen noch größeren Zeitpuffer. „Wer die Unterlagen per Post zurückschickt, sollte das spätestens am 17. September machen“, sagte er. Wer ganz sicher gehen will, kann den roten Wahlbrief direkt beim Bezirkswahlamt oder in dessen Briefkasten abgeben.

Auch für Berliner, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, ist die Briefwahl möglich. Die Unterlagen können an eine ausländische Adresse geschickt werden. Allerdings sollten Betroffene die oft längeren Postlaufzeiten unbedingt berücksichtigen.

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